Der Freistaat muss die Telefongebühren für psychisch kranke Straftäter im sächsischen Maßregelvollzug senken. Foto: dapd
Teure Anrufe
Zu hohe Telefongebühren für Straftäter im Maßregelvollzug
Dresden (dapd-lsc). Der Freistaat muss die Telefongebühren für psychisch kranke Straftäter im sächsischen Maßregelvollzug senken. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil vom 18. Oktober. Damit gaben die Richter der Klage eines Patienten aus dem Maßregelvollzug im Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Arnsdorf (Landkreis Bautzen) statt. Er war gegen die Gebühren von 15 Cent pro Minute angegangen, obwohl der Freistaat nur 1,98 Cent für Telefongespräche zahlt.
Der Mann hatte beklagt, dass durch die hohen Gebühren sein Recht auf Telekommunikation beschränkt wird. Zudem sei der Freistaat verpflichtet, Preisreduzierungen an die Patienten weiterzugeben. Das Innenministerium hatte hingegen auf die besonderen Bedingungen im Maßregelvollzug verwiesen. Da es unter anderem einen hohen Reparaturaufwand gebe, müssten mindestens 15 Cent verlangt werden.
Ihre Entscheidung begründen die Richter damit, dass das Leben im Maßregelvollzug an die allgemeinen Lebensbedingungen angeglichen werden soll. Dazu gehörten auch Telefongespräche zu marktgerechten Preisen. Ein Entgelt von 15 Cent pro Einheit liege nicht im Rahmen. Zudem habe das Innenministerium nicht nachgewiesen, dass die von ihm aufgestellten Kosten erforderlich, angemessen und proportional sind.
Gegen das Urteil kann nun vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen Berufung eingelegt werden.
(Az. 2 K 1431/08)
dapd