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Unternehmen darf vorerst keine Stadtrundfahrten im Trabant anbieten
Gericht sieht keine Existenzgefährdung ohne Ausnahmegenehmigung
Leipzig (dapd-lsc). Stadtrundfahrten mit Trabants kann ein Leipziger Touristikunternehmen vorerst nicht mehr anbieten. Das Verwaltungsgericht Leipzig lehnte einen Antrag der Firma auf vorläufigen Rechtsschutz per Beschluss ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Unternehmen wollte von der Stadt Leipzig eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von zwölf Trabis im Stadtgebiet. Diese dürfen wegen der in Leipzig geltenden Umweltzone im Stadtgebiet ohne ein solches Papier nicht fahren.
Das Unternehmen bietet neben Reiseveranstaltungen und Reisevermittlung sowie Tagungs-, Kongress- und Veranstaltungsleistungen seit 2007 Stadtrundfahrten unter der Bezeichnung "Trabi erleben" an. Nachdem Leipzig einen Antrag auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen abgelehnt hatte, wandte sich das Unternehmen mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz an das Verwaltungsgericht. Es begründete seinen Schritt damit, ihm würden ohne die Ausnahmegenehmigungen erhebliche Umsatzeinbußen entstehen.
Das Gericht erkannte zwar an, dass von der Stadt eine Ausnahmegenehmigung für Sonderfahrzeuge und damit auch für Trabis, die eine Geschäftsidee darstellen, verlangt werden könne. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass die Ablehnung der Erlaubnis zu einer Existenzgefährdung des Unternehmens führt.
Es sei jedoch nicht zu erwarten, dass die Erlöse des Unternehmens insgesamt ohne die Trabisparte maßgeblich zurückgehen würden, urteilte das Gericht. Die Trabisparte habe selbst in ihrem bisher besten Jahr 2010 am Gesamterlös des Unternehmens lediglich einen Anteil von weniger als zwölf Prozent aufgewiesen habe. Eine Existenzgefährdung des Unternehmens liege daher nicht vor.
Wie es abschließend hieß, kann das Unternehmen gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.
dapd