Der Justizausschuss des Landtages hat sich am Freitag mit der umstrittenen Durchsuchung bei einem Jenaer Pfarrer durch sächsische Ermittler beschäftigt. Foto: dapd
Vertraulichkeit im Fall König stößt erneut auf Kritik
SPD verteidigt Geheimhaltung der Ausschusssitzung
Erfurt (dapd-lth). Der Justizausschuss des Landtages hat sich am Freitag mit der umstrittenen Durchsuchung bei einem Jenaer Pfarrer durch sächsische Ermittler beschäftigt. Dabei schloss das Justizministerium Versäumnisse der Thüringer Justiz aus. Grüne und Linke kritisierten indes erneut die von Koalitionsvertretern beschlossene Vertraulichkeit der Sitzung. Bereits die Sitzung des Innenausschusses am Dienstag war vertraulich gewesen. Nach Ansicht der SPD konnte jedoch nur so eine umfassende Information der Abgeordneten ermöglicht werden.
Im Ausschuss hatten Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) sowie Generalstaatsanwalt Hartmut Reibold laut Ministerium erläutert, warum die Justizbehörden bei Maßnahmen durch Ermittler anderer Länder weder Handlungspflichten noch Handlungsmöglichkeiten besäßen. "Versäumnisse der Thüringer Justiz hat es nicht gegeben", sagte Poppenhäger.
Grünen-Innenexperte Dirk Adams sagte, dass die Wahl der Mittel im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft gelegen habe. Zugleich stufte er das Vorgehen der sächsischen Behörden als äußerst ungewöhnlich ein.
Die SPD sprach von einem juristisch nicht unzulässigen Einsatz sächsischer Ermittler in Thüringen. Gleichwohl sei aus politischer Sicht "ein sensibleres Vorgehen einschließlich ausführlicherer Informationen" wünschenswert gewesen, sagte SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx. Die Verantwortung für diese Unzulänglichkeiten liege jedoch in Sachsen und nicht in Thüringen.
Mit Blick auf die neuerliche Vertraulichkeit der Sitzung verwies die Linke darauf, dass die Sondersitzung der sächsischen Landtagsausschüsse zur selben Thematik ohne Vertraulichkeit ausgekommen sei. Die Landesregierung müsse sich daher erneut den Vorwurf gefallen lassen, sich in der Angelegenheit intransparent zu verhalten und das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Aufklärung zu ignorieren, sagte Fraktionsvize Martina Renner.
Für die Grünen bleibt diese "Geheimniskrämerei" unsinnig und "geradezu lächerlich". In Thüringen werde immer betont, es könne nichts gesagt werden, weil die sächsischen Behörden zuständig seien - dennoch werde eine höhere Geheimhaltungsstufe durchgesetzt, monierte Adams.
Die SPD-Justizpolitikerin Marx betonte, dass der von der Opposition eingereichte Fragenkatalog nur eine vertrauliche Behandlung erlaubt habe. Die Fragen seien "untrennbar mit Einzelfallfragen zum konkreten Polizeieinsatz verknüpft" gewesen. Darüber hinaus habe die Vertraulichkeit auch dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Familie König gedient.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Katrin Göring-Eckardt verwies auf eine Antwort der Bundesregierung, derzufolge Durchsuchungen von Pfarrerdienstwohnungen möglich seien, wenn der Inhaber Beschuldigter in einem Strafverfahren ist. "Ob eine Lautsprecherdurchsage die Grundlage für einen Anfangsverdacht sein kann, der auch eine solche Wohnungsdurchsuchung rechtfertigt, ist laut Auskunft des Justizministeriums eine Frage des Einzelfalles, der durch die zuständige Staatsanwaltschaft geprüft werden muss."
Die sächsischen Behörden ermitteln gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König wegen Verdachts des schweren Landfriedensbruchs bei der Demonstration vom 19. Februar in Dresden gegen Rechtsextremisten. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde inzwischen fallengelassen.
dapd