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Weiter Streit wegen P-Konten
Verbraucherschützer wollen Gerichtsurteil durchgesetzt wissen
Leipzig (dapd-lsc). Die Sparkasse Döbeln und die Verbraucherschutzzentrale Sachsen (VZS) streiten weiter über die Kontoführungsgebühren für sogenannte P-Konten. Die Sparkasse habe das Oberlandesgericht in Dresden angerufen, teilte die VZS am Mittwoch in Leipzig mit. Das Kreditinstitut wolle ein Urteil des Landgerichts Leipzig nicht akzeptieren, das im Dezember 2011 eine Gebühr von 15 Euro pro Monat für ein Pfändungsschutzkonto als überhöht zurückgewiesen hatte.
Wie die VZS weiter mitteilte, verlangen auch andere Sparkassen in Sachsen zu hohe Gebühren für P-Konten. Zuletzt seien bei der VZS Beschwerden über die Sparkassen Oberlausitz-Niederschlesien und Meißen, die ebenfalls 15 Euro verlangen, sowie die Sparkassen Chemnitz (12,50 Euro/Monat) und Mittelsachsen (zwölf Euro/Monat) eingegangen. Auch die Gebühren der Sparkassen Leipzig und Vogtland seien in ihrer Rechtmäßigkeit angezweifelt worden.
Das möglicherweise abgestimmte Verhalten der sächsischen Sparkassen nannten die Verbraucherschützer einen Skandal. "Schließlich dürfte auch diesen Kreditinstituten der gesetzgeberische und politische Wille in dieser Sache nicht entgangen sein", erklärten die VZS. Die Bundesministerien für Justiz und Verbraucherschutz hätten im vergangenen Jahr klargestellt, dass der Kontopfändungsschutz über P-Konten nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein dürfe.
dapd