Als wenn man in die Sonne starrt, nur grün: So schildern Piloten den Effekt eines Pointerlasers, der auf die Cockpit-Scheibe auftrifft und sich am mehrschichtigen Glas bricht. Mitunter sind Farbanzeigen danach für den Piloten minutenlang nicht erkennbar.
Foto: Sascha Schuermann/dapd Montage: Cornelia Jacobs
Wenn der Pilot nur noch Grün sieht
Immer öfter werden Piloten vom Boden aus mit Laserpointern attackiert - Flugsicherung beklagt sprunghaften Anstieg
Leipzig. Per Lichtblitz vom Himmel geschossen wurde bisher kein Hubschrauber oder Flugzeug. Dennoch - der "Krieg der Sterne", in dem Laser-Attacken kreuz und quer über die Kinoleinwand zucken, hat die "weit, weit entfernte Galaxis" von Skywalker und Co. längst verlassen und auf die Erde übergegriffen. So scheint es.
Bernd Süring sah plötzlich nur noch Grün. Hell, wie mit einer Fackel erleuchtet, habe es in seinem Cockpit aufgeblitzt. Der Rettungsassistent neben ihm habe vor Schmerz aufgeschrien und die Hände vors Gesicht gerissen. "Als würde man direkt in die Sonne starren", so schilderte der Pilot im Vorjahr der Polizei jene Laser-Attacke, die ihn dazu brachte, seine Landung am Nordwestkrankenhaus Sandersbusch bei Wilhelmshaven abzubrechen. Er zog den ADAC-Rettungshubschrauber "Christoph 26" wieder hoch und drehte ab. Kein Einzelfall.
Zwar blieb der in Zwickau stationierte Rettungshubschrauber Christoph 46 bisher verschont, wie der Zwickauer Stationsleiter der Deutschen Luftrettung, Jörg Winkel, sagt, doch beim Übungsflug über Bautzen erwischte es bereits einen Hubschrauber der Bundespolizei. An großen Flughäfen wie Frankfurt und München passieren Laser-Attacken auf Verkehrsmaschinen inzwischen regelmäßig. An Sachsens internationalen Flughäfen Leipzig und Dresden zählte die Deutsche Flugsicherung, bei der solche Angriffe registriert werden, im Vorjahr je drei Fälle. Im Herbst 2009 führte das Luftfahrtbundesamt eine Meldepflicht für die Angriffe ein, die zumeist von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgeführt werden - und zwar mit Hilfe von Laser-Pointern, ähnlich denen, die man als Zeigehilfe für Präsentationen verwendet.
"In Deutschland ging das Phänomen im Spätsommer 2009 los. Im Ausland gibt es das schon länger", entsinnt sich Ute Otterbein, Sprecherin der Deutschen Luftsicherung. 2010 stieg die Anzahl bundesweit gemeldeter Laserpointer-Angriffe mit 393 Fällen im Vergleich zum Vorjahr auf das Achtfache. "Und bis Mitte August sind es in diesem Jahr schon 258", sagt Otterbein. Obwohl an Flughäfen im Umkreis von anderthalb Kilometern jeglicher Freiluftgebrauch von Lasern untersagt ist, kommen die Angriffe meist bei Landeanflügen oder bei Starts vor. "Und meist nachts, wenn man den Strahl besser sieht", sagt Otterbein. Allerdings gab es auch schon Meldungen von Flugkapitänen, die in voller Flughöhe per Laser gestört wurden.
Erregt den Zorn der Piloten: Laserpointer.Foto: Hersteller
Am Anfang sei man unsicher gewesen, wie man mit dem Phänomen umgehen, ob man öffentlich darüber informieren solle, berichtet die Fachfrau. Immerhin drohte das, Nachahmer anzustacheln. "Aber es ist wichtig, Eltern zu sensibilisieren, womit ihre Kinder da vielleicht hantieren. Mitunter sind das richtige Waffen", sagt Ute Otterbein.
Günter Uhlig von der Chemnitzer Niederlassung des TÜV Süd unterstreicht das. Der promovierte Sachverständige für Lasertechnik gibt Sicherheits-Schulungen für Mitarbeiter, die in der Industrie und im Show- und Diskobereich mit Lasern arbeiten. "Vor Kurzem hat mir ein Teilnehmer ein handliches Gerät gezeigt, das er für 20 Euro im Urlaub am Strand gekauft hatte. Das brachte es mit herkömmlichen 1,5-Volt-Batterien auf 150 Milliwatt", sagt Uhlig. Damit lag der Laser im handlichen Taschenlampenformat weit oberhalb der Grenze dessen, was in Deutschland frei verkäuflich ist. Der Verkauf von Lasern mit einer Leistung von mehr als fünf Milliwatt ist in Deutschland verboten. Nicht ohne Grund, denn damit fällt er bereits in die sogenannte Schutzklasse 3 oder sogar 4. "Damit kann man an Augen oder Haut dauerhafte Schäden hervorrufen", sagt Uhlig. Je nach Lichtbündelung reiche solch ein Strahl mehrere Kilometer weit. Welche Kraft mitunter in so einem Lichtbündel steckt, wird deutlich, wenn man sieht, welche Arbeiten geschultes Personal mit Lasern der Klasse 4 ausführt. Schweißen, Gravieren und Schneiden von Glas oder Metall zählt Uhlig auf. Für Kunden sei das deutsche Verkaufsverbot leicht zu unterlaufen. "Nicht nur im Urlaub", wie der Sachverständige betont. "Im Internet findet man viele Angebote, und auch auf Jahrmärkten gab es schon Importware, die über den Grenzwerten lag", sagt Uhlig.
Deshalb fordert die deutsche Pilotenvereinigung Cockpit ein Verbot nicht nur des Verkaufs, sondern auch des Besitzes solcher Geräte. "Laserpointer mit so hoher Leistung müssten wie Waffen behandelt werden", sagt Cockpit-Sprecher Jörg Handwerg. Den bisher schlimmsten ihm bekannten Schaden habe ein Pilot in den USA davongetragen, wo Lichtblitze bereits seit Jahren durch den Luftraum zucken. "Der Mann wurde beim Landeanflug so stark geblendet, dass er dauerhafte Schäden an den Augen hatte und seine Fluglizenz verlor", berichtet Handwerg. Auch wenn es bei bisherigen Angriffen noch nicht zur Katastrophe kam, hält der Cockpit-Sprecher die für durchaus möglich. "Außer dass der Pilot sekundenlang geblendet ist, wenn sich das Licht an den mehrschichtigen Cockpit-Scheiben bricht, sieht er je nach Farbe des Lasers danach noch minutenlang Fehlfarben", sagt er.
Jörg Handwerg, Cockpit-Sprecher.Foto: Martin Joppen/Cockpit
Da im Cockpit die meisten Leuchtanzeigen über gängige Farbcodes wirken - Grün für Okay, Orange für Achtung, Rot für Gefahr - könne vorübergehende Farbenblindheit des Piloten fatale Reaktionsverzögerungen bewirken. "Auch die Lichtsignale auf der Landebahn, die dem Piloten anzeigen, ob er zu hoch, zu tief oder richtig reinkommt, sind farbig", erklärt Handwerg. Im Zweifelsfall helfe da nur ein Durchstartmanöver.
Wegen potenziell katastrophaler Konsequenzen werden Laserpointer-Attacken nicht als Lausbubenstreich behandelt. Die Deutsche Flugsicherung arbeitet mit der Polizei zusammen, zeigt die Fälle als gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr und gegebenenfalls als Körperverletzung an. In Hamburg wurden zwei 18 und 19 Jahre alte Männer für Attacken auf vier Flugzeuge und einen Hubschrauber zu Jugendarrest und Arbeitsstunden verurteilt. Im Oktober bekam eine Frau in Hof neben einer zweimonatigen Bewährungsstrafe 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verordnet.
Die bisher schwersten Folgen bekam allerdings im vorigen Monat ein junger Engländer zu spüren. Nach einem Bericht des "Daily Telegraph" fuchtelte seine Touristengruppe auf der griechischen Insel Zakynthos mit einem Laserpointer herum. Geblendet wurde in dem Fall kein Pilot, sondern ein Taxifahrer. Wutschäumend sprang der Mann aus seinem Wagen und stach mit einem Messer auf die Gruppe ein. Der 19-jährige Robert Sebbage starb an einem Stich ins Herz.
Laser teilt man je nach Leistung in unterschiedliche Schutzklassen ein, die europaweit genormt sind.
Die Schutzklasse 1 bezeichnet Laser mit einer Leistung, die kleiner ist als 25 Mikrowatt. Ihre Strahlung ist ungefährlich, solange ihr Licht nicht durch optische Instrumente (Lupen oder andere Linsen) verstärkt wird.
Die Schutzklassen 2 und 2 M bezeichnen Laser mit bis zu einem Milliwatt Leistung. Bei kurzzeitiger Bestrahlung (eine Viertelsekunde) sind sie selbst für das Auge ungefährlich, wenn nicht anderweitig verstärkt.
Die Schutzklassen 3R und 3B bezeichnen Laser mit zwischen 5 und 500 Milliwatt Leistung. Die Laserstrahlung ist gefährlich fürs Auge. Einstrahlung kann zu dauerhaften Schäden führen. Auch auf der Haut kann der Strahl Schäden verursachen. Ihr Streulicht ist in der Regel ungefährlich.
Die Schutzklasse 4 bezeichnet Laser mit einer Leistung, die größer ist als 500 Milliwatt. Ihr Strahl ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Selbst diffuses Streulicht kann Schäden auslösen. Es besteht Brandgefahr.
Quelle: EN 60825-1