Thema des Tages
Aus der Vogelperspektive zählen Schicksale nicht
Schwerbehinderte Hartz-IV-Empfängerin gewinnt Kleinwagen und bekommt Bezüge gestrichen
Stollberg. Als Sandra Meinelt (Name von der Redaktion geändert) bei einem Gewinnspiel ein Auto gewann, sagte ihr ein Bekannter, da habe es "mal die Richtige erwischt." Denn sie ist behindert, darf nichts Schweres heben oder tragen, und ihr altes Auto war stark reparaturbedürftig - "eigentlich schon nicht mehr fahrbereit", wie sie sagt. Doch die Freude an dem Kleinwagen währte nur kurz. Denn Sandra Meinelt ist arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld II (ALG II).
"Die haben mir den Hahn abgedreht", sagt die Frau fassungslos. Nachdem sie den Autogewinn im Zusammenhang mit einem anderen Antrag bei der Arge angegeben hatte, sei ihr "von heute auf morgen das Geld gestrichen worden", für ein volles Jahr. Der Gewinn zähle als Einkommen und werde mit dem ALG II verrechnet, hieß es. Das war Ende April. Jetzt hat sie die erste unmittelbare Folge auf dem Tisch: die fristlose Kündigung ihrer Wohnung, weil sie keine Miete mehr zahlen konnte. Denn auch die Kosten für die Unterkunft seien ihr gekürzt worden.
Die Anfang 40-Jährige weiß zwar, dass Gewinne bei einem Hartz-IV-Empfänger als Einkommen zählen, versteht aber trotzdem die Welt nicht mehr. Als Schwerbehinderte werde sie mit einem Arbeitsunwilligen auf eine Stufe gestellt, sagt sie. Man müsse doch auch die persönliche Situation des Betroffenen beachten.
Hier widerspricht Grit Fichtner, Leiterin der Arge Stollberg. "Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied, ob ein Auto benötigt wird oder nicht", erklärt sie. Sei man einmal im ALG-II-Bezug, zähle ein Gewinn - ganz gleich, ob Geld oder Auto - als Einkommen. "Was da während des Bezuges reinkommt, muss verrechnet werden." Da hätten ihre Mitarbeiter auch keinen Spielraum.
Was aber nicht heiße, so Fichtner weiter, dass man willkürlich agiere. Die Mitarbeiter seien so orientiert, dass sie - wenn es möglich ist - im Sinne der Kunden entscheiden. Doch im vorliegenden Fall müsse die Hartz-IV-Empfängerin das Auto tatsächlich verkaufen und von dem Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Die Arge-Chefin ist sich der persönlichen Schicksale Einzelner, die so keine Beachtung finden, durchaus bewusst. "Aber wir müssen das sozusagen aus der Vogelperspektive sehen, die Gesamtheit der Steuerzahler im Blick haben." Würden alle denkbaren Konstellationen im Gesetz berücksichtigt, hätten wohl 80 Prozent der Betroffenen Anrecht auf eine Ausnahmegenehmigung, sagt sie. Es könne aber eben immer nur eine Grundsicherung garantiert werden.
Sandra Meinelt indes verzweifelt am geltenden Recht. Ohne Auto schwinden ihre Chancen, überhaupt einen Job zu bekommen, sagt sie. Ohnehin habe sie wegen längerer Krankheit derzeit keinen Anspruch auf einen Vermittlungsschein, was ihre Situation noch erschwere.
"Sollte sich eine Arbeitsaufnahme anbahnen und dafür ein Auto notwendig sein, gibt es Möglichkeiten der Unterstützung", sagt Arge-Chefin Fichtner. Sie spricht von Darlehen, Eingliederungsleistungen oder auch Unterstützung durch das Fürsorgeamt, weil die Betroffene schwerbehindert ist. Das weiß auch Sandra Meinelt. "Aber ist das nicht ein Wirrwar?", fragt sie. "Jetzt soll ich das Auto verkaufen, und dann bekomme ich Unterstützung für ein Auto!" Den Arge-Mitarbeitern gibt sie keine Schuld an der Situation, wohl aber "den Großen, die diese menschenunwürdigen Gesetze machen". Meinelt: "Wissen die überhaupt, was sie anstellen?" Kommentar/Seite Regionales
Von Viola Heidrich
Erschienen am 29.07.2010
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