Anwärter und Rechtslage

Beim Wirtschaftsministerium in Sachsen liegen Anfragen folgender Städte vor: Altenberg, Aue, Bischofswerda, Delitzsch, Dippoldiswalde, Döbeln, Eilenburg, Freital, Grimma, Großenhain, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Hoyerswerda, Kamenz, Löbau, Mittweida, Niesky, Plauen, Riesa, Rochlitz, Sebnitz, Stollberg, Weißwasser und Zittau.

Die derzeitigen Vorschriften nach Landes- und Bundesrecht ließen ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Kennzeichen nicht zu. Der Einführung früher verwendeter Kfz-Kennzeichen muss der Bundesrat zustimmen. Es reicht die Mehrheit der Stimmen. (gt)

 
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erschienen am 27.01.2012 ( Von Gabi Thieme )
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