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DGB fordert grundlegenden Umbau von "Hartz IV"

Die "Hartz IV"-Sätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig

Dresden (ddp-lsc). Der DGB Sachsen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den "Hartz IV"-Regelsätzen begrüßt. Es sei "eine schallende Ohrfeige für eine Politik", die den Mindestbedarf in der Gesellschaft "bewusst zu niedrig angesetzt" habe, sagte der stellvertretende DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach am Dienstag in Dresden. Fünf Jahre lang sei auf Kosten von Arbeitslosen-II-Empfängern eine Sparpolitik durchgesetzt worden.

Schlimbach forderte eine Debatte um eine grundlegende Revision der Sozialgesetzgebung. Die Verhinderung von Armut, die Beseitigung des Niedriglohnsektors und die bessere Betreuung und Vermittlung in Arbeit müssten Kernpunkte einer solchen Reform sein, sagte er.

Die seit 2005 geltenden "Hartz IV"-Sätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter urteilten am Dienstag, dass die Leistungen nicht korrekt ermittelt wurden.

(ddp)

 
erschienen am 09.02.2010
 
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