Dirk Heidolf.Foto: Andreas Kretschel/Archiv
Landgericht Zwickau spricht Ex-Rennsportler Dirk Heidolf frei
Für versuchten Betrug fehlen die Beweise
Zwickau/Hohenstein-Ernstthal. Vortäuschen einer Straftat, versuchter Betrug und veruntreuende Unterschlagung lauteten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Motorrad-Rennfahrer Dirk Heidolf. Nicht nachweisbar, urteilte am Mittwoch das Landgericht Zwickau und sprach Heidolf frei. "Ich bin erleichtert. Damit kann ich mich endlich wieder auf das Tagesgeschäft im Rennteam konzentrieren. Die vergangenen Monate waren sehr nervenaufreibend", sagte Heidolf, der nach dem Urteil als erstes mit seiner Freundin telefonierte und noch in dieser Woche einen Besuch am Grab seines Vaters plant.
Im Prozess, der sechs Verhandlungstage gedauert hat, ging es um den Vorwurf eines fingierten Einbruchs am 4. Januar 2010 in die Räume des Rennstalls am Sachsenring. Dabei verschwand auch ein Renn-Kit mit zwei Motoren. Gesamtschaden: rund 61.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft warf Heidolf vor, dass er den Einbruch vorgetäuscht hat. Der Ex-Rennsportler, der auch im Stadtrat in Hohenstein-Ernstthal sitzt, bestritt die Vorwürfe.
In den Plädoyers haben sich Staatsanwältin Barbara Gremm und Verteidiger Fritz Binder am Mittwoch einen verbalen Schlagabtausch geliefert. Die Vertreterin der Anklage beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Sie sollte zur Bewährung ausgesetzt werden. "Der Angeklagte hat die Sache mit hoher krimineller Energie und von langer Hand geplant", sagte Gremm. Aus ihrer Sicht bereitete Heidolf den Einbruch überlegt vor. Als Beispiele nannte sie seine Anzeige wegen eines Bedrohungsanrufs und die Erhöhung der Versicherungssumme.
Rechtsanwalt Fritz Binder forderte dagegen einen Freispruch für seinen Mandanten. "Die Staatsanwaltschaft hat keine neuen Beweise", sagte Binder. "Es gibt nur Spekulationen und Wunschdenken."
Richter Rupert Geußer brachte in der Urteilsbegründung seinen Unmut über die Arbeit der Kriminalisten und Ermittler direkt nach dem Einbruch zum Ausdruck: "Die kriminaltechnische Arbeit muss als mehr als dürftig bezeichnet werden." Im Dreck, der sich auf dem Fußboden der Halle befand, wurden keine Fußabdrücke gesichert. Auch auf die Sicherung von DNA-Spuren an Maschinen und Benzinfässern wurde verzichtet. Zudem forderten die Beamten damals Heidolf auf, dass er per Knopfdruck ein Tor öffnen soll - damit waren weitere mögliche Spuren futsch. "Die Kammer weiß nicht, was am 4. Januar 2010 passiert ist. Es besteht auch die Möglichkeit, dass dem Angeklagten aus der Rennsportszene heraus Schaden zugefügt werden sollte", fasste Geußer zusammen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, dass sie Revision einlegt und damit das Urteil vom Oberlandesgericht überprüfen lässt. Ob sie diesen Schritt gehen wird, blieb am Mittwoch noch unklar.