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Autofahrer sollen über Datenspeicherung im Wagen informiert werden
Datenschützer sehen aber keine Probleme mit der derzeit praktizierten Informationssammlung
Ansbach (dapd). Autofahrer sollen über die Vielzahl der von ihren Fahrzeugen aufgezeichneten Daten besser informiert werden. Künftig wird es einen entsprechen Abschnitt in den Betriebsanleitungen neuer Modelle geben, wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht am Montag in Ansbach mitteilte. Es hat diese Musterinformation federführend für die deutschen Behörden mit dem Verband der Automobilindustrie ausgehandelt.
Grundsätzlich hält die Behörde die Speicherung der Daten im aktuell praktizierten Umfang nicht für problematisch. Sie sei technisch notwendig, damit die verschiedenen Systeme funktionierten, sagte der zuständige Referatsleiter Manfred Ilgenfritz. Außerdem könnten die Daten teilweise auch vorteilhaft für die Autofahrer sein - beispielsweise wenn es darum gehe zu belegen, dass ein Mangel an einem Auto nicht durch das Verhalten des Fahrers ausgelöst wurde.
In einzelnen Fällen können die gespeicherten Daten personenbezogene Informationen enthalten, beispielsweise über das Fahr- und Bremsverhalten des Halters. So war nach dem Unfalltod des österreichischen Politikers Jörg Haider aus dessen Auto ausgelesen worden, wie schnell er zum Unfallzeitpunkt gefahren war und wie er gebremst hatte.
Auch Versicherungen machen sich die Informationen nach Angaben des Landesamts teilweise zunutze und bieten ihren Kunden ermäßigte Tarife an, wenn diese zulassen, dass die Datenspeicher in ihren Wagen ausgelesen werden und damit vorsichtiges Fahrverhalten dokumentieren.
Die Musterinformation listet als gespeicherte Daten unter anderem Geschwindigkeit, Querbeschleunigung, das Einsetzen des Elektronischen Stabilitässystems, Defekte wichtiger Komponenten oder Umgebungszustände wie die Temperatur auf. Bewegungsprofile können den Angaben zufolge aus den Daten nicht erstellt werden.
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