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Mit Mütze und bei Rotlicht
Rechtsirrtümer unter Autofahrern
Kornwestheim (dapd). "Sein Prinzip ist überhaupt: Was beliebt ist auch erlaubt", hielt Wilhelm Busch in "Julchen das Wickelkind" seinen Zeitgenossen den Spiegel vor. Das war 1877. Aber noch heute scheint dieses Prinzip gang und gäbe zu sein, wie der tägliche Straßenverkehr zeigt. "Viele orientieren sich an vermeintlichen Verboten, andere wiederum richten ihr Verhalten an angeblich Erlaubtem aus", schildert der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt Michael Winter seine Erfahrungen: "Doch, nicht alles, was wir als Verkehrsteilnehmer seit Jahren praktizieren und von dem wir überzeugt sind, es sei erlaubt oder eben verboten, erweist sich schlussendlich als richtig."
Immer wieder zu hören sei beispielsweise, Geschwindigkeitskontrollen unmittelbar hinter einem Ortsschild seien unzulässig, nennt der Rechtsanwalt aus Kornwestheim ein Beispiel falscher Vorstellungen. "Dies ist so nicht richtig", korrigiert er. Zwar schrieben zahlreiche Länderrichtlinien einen bestimmten Abstand vom Ortsschild für eine Geschwindigkeitskontrolle vor. Liege jedoch ein Unfallschwerpunkt oder ein anderer Ausnahmetatbestand vor, gelte dies nicht. Also, runter vom Gas, denn insbesondere als Ortsfremder kann man die Situation nicht abschätzen.
Weitverbreitet ist ebenfalls der Irrglaube, bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut könne einem Autofahrer nichts passieren. "Definitiv falsch", sagt Winter, "bereits ab 0,3 Promille liegt bei sogenannten Anzeichen von Fahrunsicherheit durchaus eine Trunkenheitsfahrt oder bei der Verursachung eines Unfalls gar eine Straßenverkehrsgefährdung vor, mit entsprechenden Konsequenzen".