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Mit Spaten und korrektem Luftdruck
Winterliche Verkehrsregeln im Ausland
München (dapd). Mindestprofiltiefe in Österreich, Schneeketten in Italien, Schaufelpflicht in Schweden: Die Verkehrsregeln bei winterlichen Bedingungen sind im Ausland vielfach strenger. Darauf verweist TÜV Süd in München.
In Deutschland ist beispielsweise der regelgerecht unterwegs, dessen Winterreifen ein Profil von 1,6 Millimetern haben. Bei der Fahrt über die Grenze nach Österreich verstößt man damit schon gegen die Winterausrüstungspflicht: Dort müssen die Pneus mindestens vier Millimeter haben. Deshalb legt Eberhard Lang von TÜV Süd Autofahrern an Herz, sich die geplanten Routen genau anzuschauen und sich mit den gesetzlichen Vorschriften zum winterlichen Straßenverkehr vertraut machen.
Die sind mitunter verzwickt. Vier Millimeter tief muss das Pneu-Profil bei Fahrten zwischen Innsbruck und Wien sein, damit man die Winterreifenpflicht erfüllt. Wer mit weniger unterwegs ist, darf jedoch ersatzweise Schneeketten aufziehen. Damit lassen sich die Vorschriften erfüllen.
Sinnvoll ist dies nach Ansicht von Lang aber nicht. "Schneeketten sind kein Ersatz für Winterreifen". Zudem sind der Benutzung von Schneeketten in Österreich Einschränkungen auferlegt: Nur wenn die Fahrbahn überwiegend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, darf die Kette drauf.
Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt, bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterpneus montiert sein. Die Bußgelder reichen von 35 Euro für einfache Verstöße gegen die Winterreifenpflicht bis hin zu 5.000 Euro für die schwere Beeinträchtigung der Sicherheit.
In der Schweiz gibt es trotz alpiner Topografie keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterpneus wird jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen empfohlen. Denn wird mit dem Auto auf Sommerreifen der Verkehr behindert, können Bußgelder auferlegt werden. Umgerechnet 70 Euro werden dann fällig. Wird ein Unfall verursacht, wird zudem eine erhebliche Mitschuld berechnet. Die Schneekettenpflicht wird mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt. Wer dagegen verstößt, zahlt 100 Franken Bußgeld.