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Krankenversicherung muss Lasik-Operation nicht zahlen

Oftmals keine medizinische Notwendigkeit

Köln (dapd). Statt des Tragens einer Brille setzen Kurzsichtige inzwischen oft auf eine Lasik-Operation, die die Kurzsichtigkeit beseitigt. Allerdings sehen die meisten Gerichte wie jetzt auch das Amtsgericht Köln (AZ: 118 C 330/09) die Versicherungen nicht in der Erstattungspflicht. Denn wenn die Kurzsichtigkeit durch eine Brille problemlos korrigiert werden kann, besteht für die Lasik-Operation keine medizinische Notwendigkeit, die alleine eine Erstattungspflicht der privaten Kasse auslösen würde.

dapd

 
erschienen am 13.01.2011
 
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