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Bauvertrag vor Unterzeichnung auf Vollständigkeit prüfen

Sachverständigen zurate ziehen

Berlin (dapd). Die Bauabnahme wird immer erst nach Vollendung aller vertraglich vereinbarten Bauarbeiten am Haus durchgeführt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt davor, sich zu einer früheren Abnahme vom Bauunternehmer überreden zu lassen. Diese nutzten häufig die Unwissenheit des Bauherrn aus und ließen ihn das Haus abnehmen, obwohl Dinge wie Außenanlagen, Wege, Einfriedungen, Treppengeländer oder Vordächer fehlten. Auch nicht angeschlossene Installationen oder Heizungen gehörten nicht zu einem fertigen Haus.

Wichtig sei den VPB-Experten zufolge, den Bauvertrag genau zu prüfen. Denn wenn Baumaßnahmen dort nicht vereinbart seien, müsse der Bauunternehmer sie auch nicht durchführen. So ein Vertrag wirkt sich dann zuungunsten des Bauherrn aus. Daher raten die Experten, den Bauvertrag vor der Unterzeichnung von einem unabhängigen Bausachverständigen auf Vollständigkeit prüfen zu lassen.

dapd

 
erschienen am 31.08.2011
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