Leichtes und kleinteiliges Ladegut muss durch Netze oder Planen gesichert werden. Leichtes und kleinteiliges Ladegut muss durch Netze oder Planen gesichert werden.

Foto: Tüv Süd

Die Fuhre sicher am Haken

Anhänger eignen sich gut für den Transport von Erde, Kies und Holz - mit dem normalen Führerschein

Chemnitz. Wer einen Haken am Auto, aber keinen Hänger hat, kann in den meisten Baumärkten den Anhänger gleich mieten. Für die zu ziehende Fracht am Heck gibt es jedoch einiges zu beachten. Gesamtgewicht, Fahrerlaubnis, Geschwindigkeit: Einen Überblick geben die Experten vom Tüv Süd.

Was das Gesetz sagt: Ein Fahrzeug mit Anhänger zu steuern, ist alles andere als trivial. Der Gesetzgeber hat daher die Auswahl der Anhänger begrenzt, die mit Standard-Führerschein gezogen werden dürfen. So darf, wer den gängigen Führerschein Klasse B besitzt, zwar ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 Tonnen steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger. "Wer ab und zu Gartenerde oder Kies vom nächstgelegenen Baumarkt nach Hause transportieren will, für den reicht oft ein ungebremster Einachser", erläutert Rochus Schmölz vom Überwachungsverein. "Die Obergrenze für das Gesamtgewicht dieser Hänger liegt bei 750 Kilogramm. Solche Modelle, die auch der Baumarkt zum Verleih anbietet, dürfen meist von allen Fahrern mit normalem Führerschein genutzt werden."

Kniffliger werden die Regeln, wenn größere Tonnagen bewegt werden sollen. "Dann ist die gebremste Variante auf jeden Fall besser", erläutert Schmölz. Hier gelten folgende Vorgaben: Modelle mit Bremse dürfen das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen, Auto und Anhang zusammen dürfen nicht mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen. Unkomplizierter ist es für Inhaber des alten Führerscheins Klasse 3: Er darf Anhänger bis zu 3,5 Tonnen nutzen.

Bevor man den Hänger auswählt, sollte man in die Fahrzeugpapiere schauen. Wichtigster Eintrag ist die Anhängelast, die beschreibt, was tatsächlich am Haken hängen darf. Sie ist in der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld O.1 oder O.2 und im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 28 oder 29 zu finden, je nachdem, ob der Tender gebremst ist oder ungebremst. Achtung: Achslasten und zulässiges Gesamtgewicht stimmen beim Anhänger oft überein. "Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht aber niemals verwechseln", so Schmölz. Zu kompliziert? Faustformel vom Experten: "Gespannfahrer sind immer sicher unterwegs, wenn die Anhängelast des Autos über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers liegt."

Den Knick vermeiden: Unbedingt auch die Stützlast im Blick haben. Sie passt, wenn Zugfahrzeug und Anhänger im beladenen Zustand eine gerade Linie bilden. Zeigt die Seitenansicht einen Knick, kann das Gespann leicht ins Schleudern kommen, der Bremsweg verlängert sich, vor allem bei zu geringer Stützlast. Der Anhänger muss mit mindestens vier Prozent seines Gesamtgewichts und mit wenigstens 25 Kilogramm auf die Kupplung drücken. Rochus Schmölz rät: "Die Stützlast ist kein fester Wert, sondern hängt davon ab, wie der Anhänger beladen ist. Beim Knick also umladen und schwere Gegenstände rund um die Achse gruppieren."

Gekonnt sichern: Bei plötzlichen Bremsmanövern kann auch ein leichter Plastikstuhl zu einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb gilt für Anhänger: Alle Teile mit Sicherungsgurten festzurren und Leerräume ringsherum ausfüllen. Leichtes und kleinteiliges Ladegut muss durch Netze oder Planen gesichert werden. Beim Beladen von Hängern müssen die schwere Teile immer in Achsnähe platziert werden. Sie müssen während der Fahrt dort fest verankert bleiben. Zudem muss man beachten: Weil die Hinterachse des Pkw die zusätzliche Stützlast des Anhängers verkraften muss, nicht die Hinterachse des Autos zusätzlich beladen. Schwere Gegenstände besser vor die Hinterachse, also dicht hinter die Rückbank, stellen. Den Kofferraum in einem solchen Fall nur mit leichten Gegenständen beladen.

Korrekt verbinden: Anhängerkupplungen gehören zu den "bauartgenehmigungspflichtigen Teilen", die ein entsprechendes nationales oder europäisches Prüfzeichen tragen müssen. Beispiele: M 1234, ein großes "E" in einem Kreis oder ein kleines "e" in einem Rechteck. Bei einer Nachrüstung empfiehlt es sich, die Untersuchung und Änderungsabnahme in einem Center eines Überwachungsvereins vornehmen zu lassen. Das bietet Sicherheit. Zudem darf man beim Ankuppeln das Lichtkabel für die Beleuchtung des Hängers und bei gebremsten Hängern das Abreißseil nicht vergessen.

Diszipliniert lenken: Gespanne haben einen deutlich längeren Bremsweg und eine geringere Beschleunigung. Man sollte also mit viel mehr Abstand unterwegs sein. Das gilt nach vorne genauso wie zur Seite: Beim Überholen auch auf ausreichend Luft zum Nebenmann achten, sonst entsteht ein Sog und der Hänger gerät ins Schlingern. Dem Schlingern auf freier Strecke geht meist ein Prozess voraus, den man frühzeitig wahrnehmen kann. Die Alarmlampen sollten leuchten, wenn der Hänger leicht schlingert, obwohl es keine Lenkbewegungen gibt. Dann heißt es Tempo reduzieren, damit sich das Gespann wieder beruhigt. Kritischer wird es, wenn sich die Schlingerimpulse vom Anhänger auf das Zugfahrzeug übertragen. Dann gilt: Lenkrad gerade halten und kurz, aber kräftig auf die Bremse treten. (rt)

 
erschienen am 08.06.2012
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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