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Grundsteuererlass für Vermieter bei unverschuldeten Mietausfällen

Anträge für das Jahr 2009 müssen aber noch bis zum 31. März gestellt werden

Berlin (ddp.djn). Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2009 müssten noch bis zum 31. März gestellt werden. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter.

Die Grundsteuer auf vermietete Immobilien wird laut Haus & Grund teilweise erlassen, wenn die Ertragsausfälle entweder mindestens 50 Prozent des normalen Rohertrags einer Immobilie betragen oder die Immobilie vollkommen ertraglos ist. Im ersten Fall würden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Ferner dürfe der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setze ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus.

Haus & Grund weist darauf hin, dass diese Vermietungsbemühungen sorgfältig dokumentiert werden sollten, beispielsweise durch Nachweise über Vermietungsanzeigen in Zeitungen oder im Internet sowie erteilte Makleraufträge. Angesichts der aktuellen Finanzlage der Kommunen sei damit zu rechnen, dass Gemeinden Erlassanträge gründlich prüften, bevor sie ihnen stattgäben.

(ddp)

 
erschienen am 12.03.2010
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