Ob Haubau oder Modernisierung - die Finanzierungsbausteine müssen passen. 
Ob Haubau oder Modernisierung - die Finanzierungsbausteine müssen passen.

Foto: Thomas Klewar/KfW

So hilft die KfW bei der Finanzierung

Wer Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen will, sollte beachten, dass es 2012 Änderungen gibt

Chemnitz. Bauherren, die energiesparend modernisieren oder einen energetischen Neubau realisieren möchten, werden mit Fördermitteln über die Programme "Energieeffizient bauen" und "Energieeffizient sanieren" unterstützt, erklärte die KfW. Ergieeffizienzmaßnahmen in Wohngebäuden werden seit diesem Jahr ausschließlich mit dem Programm "Energieeffizient sanieren" gefördert. Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen wie das Streichen der Wände können mit dem Auslaufen des Programms "Wohnraum modernisieren" Ende 2011 nicht mehr über die KfW finanziert werden.

Wer eigenes Kapital in die energetische Sanierung einer Immobilie investiert oder damit energetisch sanierten Wohnraum kauft, kann einen Investitionszuschuss beantragen. Je nach erreichtem Standard beträgt er seit 1. Januar 2012 bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 3750 Euro pro Wohneinheit, wobei bis zu zwei Wohneinheiten begünstigt werden. Die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung wird den Angaben zufolge in Höhe von 50 Prozent der Kosten unterstützt. Der Förderhöchstbetrag habe sich ab Januar auf 4000 Euro verdoppelt.

Ab April soll die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen auch als Einzelmaßnahme gefördert werden. Das umfasst u. a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen. Mit dem neuen Förderstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" wird ab April eine vereinfachte Förderung für denkmalgeschützte und darüber hinaus für besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingeführt. Damit werde den besonderen Herausforderungen eines energetischen Umbaus bei historisch oder architektonisch besonders wertvollen Fassaden Rechnung getragen.

Mit dem Wohneigentumsprogramm fördert die KfW auch weiterhin die Wohneigentumsbildung. Dabei wird zur weiteren Vereinfachung und Vereinheitlichung bei der Förderung im Bereich Wohnen der maximale Finanzierungsanteil von 30 Prozent abgeschafft und der Förderhöchstbetrag auf 50.000 Euro angepasst.

Das Programm "Altersgerecht umbauen", das bis Jahresende mit Mitteln des Bundes geführt wurde, setzt die KfW mit eigenen Mitteln fort. Unterstützt würden Modernisierungsmaßnahmen wie Umbau von Bädern, Verbreiterung von Wohnungsfluren, Einbau von Aufzügen oder Anbau von Balkonen. Angeboten werden zinsverbilligte Darlehen. Ebenfalls geplant ist ab April die Einführung des neuen Förderstandards "Altersgerechtes Haus/ Altersgerechte Wohnung" für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend barrierereduzierten Hauses. (pl mit dapd)

Service:

Weitere Informationen erhalten Interessenten im Internet oder über das KfW-Infocenter unter Telefon 0800 5399002. Die Beantragung von Darlehen erfolgt über die Hausbank, von Zuschüssen direkt bei der KfW.

www.kfw.de

 
erschienen am 13.01.2012
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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