Sprachkurse zählen zu den beliebtesten Angeboten bei der Fortbildung.

Foto: Zick/Keystone

500 Euro für die Weiterbildung

Private Aufstockung notwendig

Berlin. Mit der Bildungsprämie können ab 1. Januar 2010 Weiterbildungsinteressierte vom Staat mehr Geld bekommen. Sie steigt von bislang 154 Euro auf maximal 500 Euro. Wer die Prämie will, darf aber höchstens 25.600 Euro im Jahr verdienen. Bei Ehepaaren gilt eine Grenze von 51.200 Euro. Zudem muss der Zuschuss mindestens mit dem gleichen Betrag privat aufgestockt werden.

Ansprechpartner im Regierungsbezirk Chemnitz sind die Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen (IHK) und die Handwerkskammer. In einem individuellen Beratungsgespräch werden die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen. Mitzubringen sind dafür Reisepass oder Personalausweis, letzter Einkommensnachweis und bei Personen, die keine deutschen Staatsbürger sind, ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, gibt es einen Gutschein, der beim Anbieter der Weiterbildung eingereicht wird. Gefördert wird nicht, wenn es sich um spezielle Befähigungsnachweise oder Produktschulungen handelt, denn das ist Sache des Arbeitgebers. Ansprechpartner der IHK in Chemnitz unter 0371 6900 2000, in Plauen unter 03741 214 2000 und Zwickau unter 0375 814 2000. (mit ddp)

 
erschienen am 16.02.2010 (Von Ramona Nagel)
 
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