Rauchverbot Rauchverbot im Unternehmen sollte eingehalten werden, sonst droht Kündigung.

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Kündigung nach Verstoß gegen Rauchverbot rechtens

"Hartnäckige, vorsätzliche Verstöße" sind nicht zu dulden

Köln. Beschäftigten, die trotz eines Rauchverbotes in der Firma immer wieder zur Zigarette greifen, droht die Kündigung. Das geht aus einem am Montag bekannt gegebenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor. "Hartnäckige, vorsätzliche Verstöße" müsse der Arbeitgeber nicht dulden, heißt es in der schriftlichen Entscheidung vom 1. August 2008. (Az.: 4 Sa 590/08)

Im konkreten Fall hatte ein Lagerarbeiter eines Lebensmittelbetriebes gegen seine Kündigung geklagt. Er hatte trotz Verbots mehrfach in der Firma zur Zigarette gegriffen, obwohl der Arbeitgeber im Lager zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen ein Rauchverbot verhängt hatte. Den Verstößen folgte eine fristgerechte Kündigung, die aber mit Blick auf das Alter des Beschäftigten und seiner langen Betriebszugehörigkeit zunächst wieder zurückgenommen wurde. Als der Kläger erneut beim Rauchen erwischt wurde, kündigte ihm der Arbeitgeber endgültig.

Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht. Denn bereits bei der ersten Kündigung sei dem Beschäftigten der drohende Verlust des Arbeitsplatzes vor Augen geführt worden. Das Argument des Mannes, der Rauch sei für die verpackten Lebensmittel nicht schädlich, ließen die Richter nicht gelten. Außerdem habe der Kläger die Brandgefahr ignoriert. Die Möglichkeit, im Aufenthaltsraum zu rauchen, habe er ebenfalls nicht genutzt. Die Kündigung sei daher nicht zu beanstanden, so die Richter. (epd/fle/fu)

 
erschienen am 16.04.2009
 
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