Cornelia Baumwald - Fachberaterin AOK Plus Cornelia Baumwald - Fachberaterin AOK Plus

Foto: Ronny Rozum

Rat und Hilfe rund ums Thema Pflege

Experten geben im Telefonforum von "Freie Presse" wertvolle Tipps

Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Finanzielle Hilfen gibt es aus der Pflegeversicherung. Doch die Rechte und Pflichten Pflegender sind vielen noch unklar. Rat gab es beim Telefonforum am Dienstag.

Unser Vater ist über 90 und nach einem Sturz pflegebedürftig. Wir wollen ihn betreuen. Wie kommt er an eine Pflegestufe?

Ihr Vater sollte einen Antrag auf Pflegestufe bei seiner Pflegekasse stellen. Dann kommt zeitnah ein Gutachter ins Haus, der den Grad der Pflegebedürftigkeit prüft. Ist Ihr Vater gesetzlich pflegeversichert, kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, ist er privat versichert, nennt sich die Institution "MedicProof". Auf den Besuch des Gutachters sollten Sie sich gut vorbereiten, indem Sie vorab ganz genau schriftlich festhalten, wie viel Zeit für die einzelnen Hilfeleistungen benötigt wird. Pflegestufe I gibt es, wenn ein täglicher Bedarf von 90 Minuten anfällt, davon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege. Darunter fällt Hilfe bei der Körperpflege, bei der Mobilität und bei der Nahrungsaufnahme.

Der Antrag auf Pflegestufe für meine Frau wurde abgelehnt. Damit bin ich nicht einverstanden. Was kann ich dagegen unternehmen?

Sie können Widerspruch einlegen. Schreiben Sie formlos an die Pflegekasse Ihrer Frau. Die entscheidet dann, ob eine erneute Begutachtung zum Widerspruch eingeleitet wird.

Meinem Mann geht es so schlecht, dass ich ihn nicht mehr allein zu Hause pflegen kann und er ins Heim muss. Wir haben ein Haus und beide nur eine kleine Rente. Müsste ich dann aus dem Haus raus und es verkaufen, um die Heimkosten für meinen Mann zu bezahlen?

Wenn Ihre Rente für die Begleichung der Heimkosten nicht ausreicht, stellen Sie zunächst einmal einen Antrag beim Sozialamt. Dort wird dann geprüft, ob und wie weit Vermögen eingesetzt werden muss. Ein selbst genutztes Eigenheim in vertretbarer Größe muss in den seltensten Fällen verkauft werden.

Meine Mutter ist derzeit in Kurzzeitpflege in einem Heim und soll auf Anraten des Hausarztes auch möglichst dortbleiben. Wie muss ich vorgehen?

Fragen Sie zunächst in der Einrichtung, in der Ihre Mutter derzeit gepflegt wird nach, ob Ihre Mutter eventuell vollstationär aufgenommen werden kann. Wenn nichts frei ist, lassen Sie sich von der Pflegekasse Ihrer Mutter eine Liste jener Heime geben, die in der Nähe sind.

 
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erschienen am 14.10.2011
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