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Bundespolizei vollstreckt in Reitzenhain zehn Haftbefehle

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Drei Männer konnten vergangene Woche ihre offenen Geldstrafen nicht zahlen. Sie wurden ins Gefängnis gebracht.

Reitzenhain.

Zehn Haftbefehle haben Bundespolizisten in der vergangenen Woche in Reitzenhain vollstreckt. Drei Männer wurden in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) eingeliefert und knapp 8200 Euro eingezogen.

Bei der Kontrolle eines 34-jährigen Rumänen stellten die Beamten drei Ausschreibungen fest. Wegen schweren Raubes war er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Davon hatte er eine Restfreiheitsstrafe von 201 Tagen zu verbüßen. Von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf war er wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchten Wohnungseinbruchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ausgeschrieben. Zudem hatte er eine Ausschreibung des Landesamtes für Einwanderung Berlin zur ausländerrechtlichen Festnahme, da gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erteilt wurde. Er wurde in die JVA Zwickau eingeliefert.

Tscheche und Ungar können offene Geldstrafen nicht zahlen

In dieselbe JVA eingeliefert wurde ein 57-jähriger Tscheche. Er war zwei Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden und hatte seine Geldstrafen in Höhe von knapp 2300 Euro bislang nicht beglichen. Da er diese vor Ort nicht aufbringen konnte, muss er seine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.

Die nächsten 36 Tage wird auch ein 43-jähriger Ungar in der JVA absitzen. Er war wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1223,50 Euro verurteilt worden.

Vier Männer können ihre Reise fortsetzen

Nach Zahlung ihrer Geldstrafen in Höhe von knapp 8200 Euro konnten vier weitere Männer ihre Reise fortsetzen. Bei einem 44-jährigen Rumänen stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stade fest. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort hatte er 1200,50 Euro zu zahlen. Aus demselben Grund musste ein 40-jähriger Bulgare 1430 Euro aufbringen. Wegen vorsätzlicher Straßengefährdung durch Trunkenheit, Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort hatte ein 39-jähriger Pole eine Ausschreibung. Er konnte die Geldstrafe in Höhe von 1923 Euro vor Ort zahlen. Gegen einen 60-jährigen Rumänen lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Regensburg vor. Er war wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 3622,50 Euro verurteilt worden. Er konnte die Geldsumme nicht zahlen. Ein Bekannter erledigte das für ihn in einer Polizeidienstelle in Frankfurt/Main. (bz)

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