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Landesärztekammer: Rund 40 Fehler bei Behandlung in 2023

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In Sachsen wenden sich alljährlich Hunderte wegen eines vermeintlichen Behandlungsfehlers an die Landesärztekammer. In den wenigsten Fällen bestätigt sich dieser Verdacht jedoch.

Dresden.

Gutachter der Landesärztekammer haben im vergangenen Jahr 41 ärztliche Behandlungsfehler festgestellt. Das waren zwei weniger als 2022, wie die Kammer am Freitag zur Bilanz mitteilte. "Jeder Behandlungsfehler bedeutet auch ein persönliches Schicksal", sagte Präsident Erik Bodendieck. Ihre Zahl sei gemessen an rund 27 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen in Sachsen und angesichts extremer Arbeitsverdichtung "insgesamt gering".

Bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen gingen laut dem Jahresbericht 2023 insgesamt 306 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers ein, neun mehr als 2022. In 196 Fällen sei eine Begutachtung eingeleitet worden. Bei einem Viertel ging es um chirurgische Behandlungen, 43 betrafen die Innere Medizin, 22 die Orthopädie und jeweils 13 Behandlungen im Bereich HNO sowie Frauenheilkunde.

Die Anerkennungsrate lag nach Kammerangaben bei 24 Prozent und damit "im gewohnten Bereich". 90 bis 95 Prozent der Begutachtungsfälle seien abschließend geklärt, bei fünf bis zehn Prozent gehe es auf dem Rechtsweg weiter. Laut Bodendieck sei die Bereitschaft der Ärzteschaft, zur Aufklärung beizutragen, sehr hoch.

Die Gutachterstelle soll dabei helfen, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und außergerichtlich beizulegen. Mit Hilfe eines solchen Gutachtens können Patienten Schadenersatz von den Versicherungen der betroffenen Kliniken oder Ärzte erhalten - aber auch Mediziner können sich an die Stelle wenden. (dpa)

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