Freiheitsstrafe für rechten Brandstifter

Amtsgericht Zwickau hat einen 20-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt

Limbach-Oberfrohna. Nach der Brandstiftung in den Räumen des Bildungsvereines Limbach-Oberfrohna an der Dorotheenstraße hat das Amtsgericht Zwickau am Dienstag einen 20-jährigen Mann zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Neben der Brandstiftung sah das Gericht auch die Vorwürfe der Körperverletzung, des mehrfachen Notrufmissbrauchs und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen als erwiesen an. Die Verteidigung will gegen die Entscheidung in Berufung gehen.

Aus Sicht von Staatsanwalt Jörg Rzehak gehört der junge Mann aus dem Umland von Chemnitz zu den Rädelsführern der "rechten Umtriebe" in Limbach-Oberfrohna, durch die die Stadt zu einer traurigen Berühmtheit gekommen sei. Fünf der zehn Straftaten, die er dem 20-Jährigen vorwarf, hätten einen eindeutigen politischen Hintergrund, so Rzehak. Nachdem der Angeklagte am 12. November von einem seiner Opfer aus Notwehr mit Pfefferspray besprüht wurde, habe er per SMS zu einem Racheakt aufgerufen - und viele seiner Bekannten seien ihm zu einem Treffpunkt an einer Tankstelle gefolgt. Es sei erschreckend, wie groß und einsetzbar die Gruppe ist, sagte der Staatsanwalt. Die meisten Anhänger hätten allerdings Angst bekommen. Er sei dann mit einer kleinen Gruppe von acht bis neun Personen zu dem Vereinshaus der Bildungsvereinigung an der Dorotheenstraße losgezogen. Der Jugendliche hat dort den Brand in den Räumen des Bildungsvereins gelegt. Zudem soll er mehrfach Jugendliche angegriffen haben - einer von ihnen musste verletzt in ein Krankenhaus.

Suche nach Anerkennung

Rzehak malte ein trauriges Bild eines Jugendlichen, der erst im Berufsvorbereitungsjahr seinen Hauptschulabschluss nachgeholt und seine Lehre abgebrochen habe. Bei Familie und in seinen bisherigen Arbeitsstätten habe er keine Anerkennung gefunden und sich diese in der Gruppe verschaffen müssen. Der Staatsanwalt sagte dem Angeklagten ins Gesicht: "Heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass 20 Prozent der Deutschen ausländische Wurzeln haben. Und das ist gut so. Wenn alle so national denken würden wie Sie, würde mir Angst um Deutschlands Zukunft werden."

Verteidiger Alexander Held warf dem Staatsanwalt RespektloFsigkeit gegenüber dem Angeklagten vor und appellierte seinerseits auf eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten. Der Angeklagte habe damals eine schwierige Zeit durchgemacht und dessen Entschuldigung bei Opfern, die neue Ausbildung und seine Familie, die hinter ihm stehe, würden zeigen, dass er sich geändert und neue Perspektiven habe. Der Angeklagte selbst ergriff auch die Möglichkeit, sich zu äußern. Er entschuldigte sich erneut und sagte, dass er in Zukunft für seine Familie da und für sein Kind ein guter Vater sein wolle.

Richterin Simona Meyer und die Schöffen folgten eher der Forderung des Staatsanwaltes. Der Jugendliche sei bereits mehrfach vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten und habe eine Menge Straftaten in kurzer Zeit begangen, auch mit Verletzungsfolgen. "Sie gehen mit erheblicher Brutalität vor", betonte die Richterin. Positiv hervorzuheben sei, dass sich der Jugendliche geständig gezeigt und sich bei Opfern entschuldigt habe. Seine Version, er habe versucht, den von ihm gelegten Brand im Vereinshaus wieder mit einem Plastikeimer gelöscht zu haben, zweifelte Simona Meyer indes an. Dass Jugendstrafrecht angewendet wurde - der Angeklagte war zur Tatzeit 20 Jahre - begründete sie mit Persönlichkeitsdefiziten und jugendtypischen Verhalten, sich in den Mittelpunkt setzen zu wollen.

Gefahr des Rückfalls

Dass sie sich gemeinsam mit den Schöffen letztlich für eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahre entschied, begründete die Richterin mit den Worten: "Mit zwei Jahren wäre die erzieherische Einwirkung nicht möglich gewesen." Wegen hoher Rückfallgefahr wird die Freiheitsstrafe demnach nicht zur Bewährung ausgesetzt. Vor der Haftstrafe könne der Jugendliche allerdings die Ausbildung zum Kraftfahrer im Betrieb seines Großvaters beenden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann dagegen eine Woche lang in Berufung gehen, was der Verteidiger am Dienstag auf Anfrage ankündigte. Falls dessen Antrag abgelehnt wird, kommt der Verurteilte in die Jugendvollzugsanstalt Regis-Breitingen. Wenn das Verfahren bei der nächst höheren Instanz wieder aufgenommen werde, könne es sein, dass noch einmal alle Zeugen geladen werden, erklärt Gerichtssprecher Stephan Zantke. Der Prozess dauerte vier Verhandlungstage, mehr als 20 Zeugen wurden befragt.

In seinem Plädoyer schilderte Jörg Rzehak die Situation in Limbach-Oberfrohna auch generell. Er sei seit drei Jahren für die Region zuständig und könne nicht unterschreiben, dass es sich um Bandenkriege handeln würde, in denen sich linke und rechte Jugendgruppen bekriegen. "Mir sind nur Geschehnisse bekannt mit Tätern aus dem rechten Milieu", sagte der Staatsanwalt. Die Linken, die häufig als Zeugen aussagen müssten, seien bisher immer Opfer gewesen.

 
erschienen am 27.09.2011 ( Von Christian Mathea )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
1
(Anmeldung erforderlich)
  • 28.09.2011
    07:28 Uhr

    Limbacherin: Dank an Herrn Rzehak, der im Gerichtssaal klarstellt, dass es sich zumindest nach seinen Kenntnissen bei den gewalttätigen Ausschreitungen nicht, wie immer behauptet, um rivalisierende Gruppen handelt. Es gibt eindeutig klar zu unterscheidende Opfer und Täter! Und Dank an Herrn Mathea, dass er dies veröffentlicht.

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