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Homosexuellen-Verband begrüßt Urteil zu Bischofswerda-Wahl
LSVD-Sprecher: Sexuelle Orientierung sollte Privatsache sein
Bischofswerda (dapd-lsc). Der Lesben- und Schwulenverband Sachsen (LSVD) hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Bürgermeisterwahl in Bischofswerda begrüßt. "Das waren unlautere Mittel der Diskriminierung", sagte LSVD-Sprecher Tom Haus am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd. Die sexuelle Orientierung sollte Privatsache sein. Der Fall zeige, dass es in Sachsen noch viel gegen Diskriminierung zu tun gebe.
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte am Dienstag die Oberbürgermeisterwahl vom Februar 2010 für ungültig erklärt und dies mit gesetzwidriger Wahlbeeinflussung begründet. Vor der Wahl waren Flugblätter aufgetaucht, in denen der Herausforderer des langjährigen CDU-Bürgermeisters Andreas Erler, der SPD-Politiker Jens Krauße, als homosexuell bezeichnet worden war.
Ziel der Aktion war es nach Überzeugung des Gerichts, "Wähler mit Vorbehalten gegen Homosexualität zu veranlassen, den Gegenkandidaten nicht zu wählen". Krauße ist seit 2001 Bürgermeister der Gemeinde Großharthau, verheiratet und Vater eines Sohnes.
CDU-Mann Erler wurde bei der Wahl knapp bestätigt. Das Gericht stellte fest, angesichts des knappen Wahlausgangs sei es ohne weiteres möglich gewesen, dass ohne die unzulässige Wahlbeeinflussung der Gegenkandidat gewählt worden wäre. Bereits bei einer ersten Wahl im Jahr 2008 hatte ein Gericht eine unzulässige Wahlbeeinflussung festgestellt. Erler hatte damals angekündigt, bei seiner Wiederwahl "für jede erhaltene Stimme einen Euro für die Vereine unserer Stadt" zu spenden.
dapd