- 16.05.2012
- freiepresse.de
- Wirtschaft
Vielverkäufer auf Ebay müssen mit Umsatzsteuer rechnen
Bundesfinanzhof: Regelmäßige Versteigerungen mit hohen Erlösen keine Privatsache mehr
München (dapd). Privatleute, die viel über die Handelsplattform Ebay verkaufen, müssen sich vor der Umsatzsteuerpflicht in Acht nehmen: Wer wie ein Ehepaar aus Baden-Württemberg nicht nur gelegentlich, sondern intensiv über Jahre hinweg verkauft und dabei erhebliche Gewinne erzielt, handelt wie ein Unternehmer - und darf den Erlös nicht am Finanzamt ... weiter lesen