Samsung muss im Wettbewerb mit Apple Rückschläge hinnehmen

Deutsches Gericht untersagt Verkauf von Tablet-PCs

Brüssel/Düsseldorf (). Das südkoreanische Technologieunternehmen Samsung hat im harten Wettbewerb mit Konkurrent Apple am Dienstag gleich zwei Rückschläge hinnehmen müssen. In Brüssel leitete die EU-Kommission in einem Patentstreit Ermittlungen gegen Samsung ein. In Düsseldorf entschied das Oberlandesgericht, dass der Elektronikkonzern seine Tablet-PCs " Tab 10.1" und " Tab 8.9" auch weiterhin nicht in Deutschland verkaufen darf.

Die Untersuchung in Brüssel dreht sich um die Standardtechnologie UMTS für die drahtlose Übertragung von Daten auf Mobilfunkgeräte. Es gebe den Verdacht, dass Samsung anderen Unternehmen keinen Zugang zu der UMTS-Technik gewährt, obwohl die Firma sich 1998 dazu verpflichtet habe, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.

Die Ermittlungen würden sich darauf konzentrieren, ob Samsung seine Zusage gebrochen habe, "Lizenzen zu wichtigen Patenten für die europäischen Mobilfunkstandards zu fairen und vernünftigen Bedingungen zu vergeben." Unternehmenssprecher Nam Ki Yung kommentierte die Ermittlungen nicht. Samsung mache sich nun zunächst mit den Einzelheiten der Entscheidung vertraut.
Im vergangenen Jahr habe Samsung wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen Unterlassungsklage gegen Unternehmen in mehreren EU-Staaten eingereicht, teilte die Kommission mit. Beispielsweise nutzt auch das neue Modell von Apples iPad die Technik.

Bei der Urteilsverkündung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hieß es am Dienstag, Samsung habe bei der Gestaltung der Geräte " Tab 10.1" und " Tab 8.9" gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.

Durch das weitgehend an das iPad angelehnte Design nutze Samsung das herausragende Ansehen und den Kultstatus von Apple unlauter aus, betonte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke. Eine von Apple angestrebte Ausweitung des Verkaufsverbots auf Europa lehnte das Gericht jedoch ab.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte Samsung den Verkauf der iPad-Rivalen in Deutschland bereits vor einigen Monaten untersagt. Der Konzern hat deshalb inzwischen ein Nachfolgegerät mit geändertem Design auf den Markt gebracht.

Samsung zeigte sich enttäuscht von der Gerichtsentscheidung. Das Unternehmen wies aber gleichzeitig daraufhin, dass die Aufrechterhaltung des Verkaufsverbots wenig praktische Bedeutung habe, da der Konzern in Deutschland bereits seit einiger Zeit ein gestalterisch verändertes Nachfolgemodell mit der Bezeichnung " Tab 10.1N" verkaufe. Apple lehnte eine Stellungnahme ab.

Der US-Konzern hat beim Landgericht Düsseldorf inzwischen zwar auch ein Verkaufsverbot für das Nachfolgemodell beantragt. Doch signalisierten die Düsseldorfer Richter in einer vorläufigen Einschätzung, dass die neue Gestaltung wohl ausreichend Abstand zum Apple-Design halte. Seine endgültige Entscheidung will das Gericht allerdings erst am 9. Februar verkünden.
Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PCs überziehen sich Apple und Samsung derzeit weltweit wechselseitig mit Prozessen.
 

 
erschienen am 31.01.2012
 
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