Auch die Betreuung älterer Menschen beim Sport kann zu den Aufgaben im Bundesfreiwilligendienst gehören. Tilo Schüssler aus Aurich (Ostfriesland) startete kürzlich seinen zwölfmonatigen Dienst im Berliner Sport-Gesundheitspark.

Foto: Axel Schmidt/dapd

Der neue Freiwilligendienst

Zivildienst abgeschafft, stattdessen gibt es seit 1. Juli den Bundesfreiwilligendienst

Chemnitz. Zum Monatsanfang lagen nach Angaben des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mehr als 3000 Vereinbarungen für den neuen Bundesfreiwilligendienst bundesweit vor. Hinzu kommen noch 14.300 Zivildienstleistende, die freiwillig ihren Dienst verlängert haben. Jährlich sollen einmal 35.000 Menschen zu gemeinnützigem Einsatz gewonnen werden. Der neue Ersatzdienst für die bisherigen Zivistellen steht jetzt auch Frauen und Bürgern jeden Alters offen. Wer den Dienst leistet, "nimmt viel mit an Lebenserfahrung", sagt Roland Hartmann vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für freiwilliges soziales Engagement. Was sollten Interessenten wissen?

Freiwillige Dienste: Neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es auch das Freiwillige soziale Jahr (FSJ) sowie das Freiwillige ökologische Jahr (FÖJ). "Die Angebote sind auf Augenhöhe", sagt Hartmann, also nahezu identisch. Ein Plus im Lebenslauf sind sie auf alle Fälle. "Solche Dienste sind gesellschaftlich hoch anerkannt", erklärt der Fachmann vom Bundesamt. Bei der Bewerbung für einen Studienplatz gilt der Dienst als sogenanntes nachrangiges Kriterium: Gibt es zwei Bewerber mit derselben Zahl von Wartesemestern, erhält derjenige den Platz, der den Dienst absolviert hat.

Voraussetzungen: Am neuen Bundesfreiwilligendienst kann jeder teilnehmen, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Diese beträgt in Sachsen neun Schuljahre. Nach oben gibt es keine Altersgrenze. Ein BFD dauert zwischen sechs und 24 Monaten. Man ist vollzeitbeschäftigt. Wer älter als 27 Jahre ist, sollte sich mindestens 20 Stunden pro Woche verpflichten. Einen Bundesfreiwilligendienst kann man zu jedem Monatsanfang starten. Beim FSJ und FÖJ dürfen die Bewerber maximal 27 Jahre alt sein, es startet am 1. September.

 

 
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erschienen am 25.07.2011 ( Von Annette Jäger )
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