Chemnitz
Absteigen oder Weiterfahren: Wer darf das Nutzungsrecht von Wegen einklagen?
Ein Chemnitzer will für einen Weg im Stadtteil Schönau von der Stadt eine Änderung des Nutzungsrechts erreichen und zieht vor Gericht. Da es viele ähnliche Fälle gibt, hofft er auf ein Grundsatzurteil.
Wer macht sich den Aufwand einzuklagen, dass man einen Weg von bescheidenen 53 Metern Länge nicht nur zu Fuß, sondern auch mit dem Fahrrad benutzen darf? Die Klage, die jetzt vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz verhandelt wurde, erscheint bizarr. Zunächst.
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