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Anklage gegen Syrer wegen Tötung von Daniel H.

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Laut Staatsanwaltschaft Chemnitz soll der Mann zusammen mit einem Iraker zugestochen haben. Dieser ist weiter flüchtig.


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1313 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 17
    0
    gelöschter Nutzer
    09.01.2019

    @Blackadder: In diesem Zusammenhang von "Hätte der Hund nicht geschissen,..." zu schreiben ist schon arg Empathie los.
    Ganz sicher haben wir in unserem Land mit Verbrechen zu tun, die zusätzlich vorgekommen sind und mit einer funktionierenden Exekutive verhindert worden wären.
    Außerdem frage ich mich, ob mich meine Erinnerungen trügen? Bisher las ich nichts von: "Außerdem hätten die beiden Täter einem weiteren Mann aus der Gruppe um Daniel H. in den Rücken gestochen. Dieser erlitt laut Staatsanwaltschaft eine potenziell lebensgefährliche Wunde ..."

  • 14
    0
    Steuerzahler
    09.01.2019

    @Blackadder: Also dieses Mal haben Sie sich verlesen, als Sie @franzudo2013 etwas unterstellten, was er weder geschrieben oder gemeint hat. Leider habe ich das Gefühl, dass Sie sich öfters verlesen, wenn es Ihnen in den Kram passt. Immerhin war damit mein Kommentar nicht so sinnlos, wie Sie behaupten, da Sie den betreffenden Ausgangskommentar nochmal gelesen haben. Was ist letztendlich falsch an dem, was ich als meine Meinung kundgetan habe? Ist es in dem Gebilde, was Sie Rechtsstaat nennen, etwa nicht üblich, dass die Frage nach dem Urteil in der HV beantwortet wird? Eigentlich hatten Sie selbst das doch auch geschrieben?

  • 3
    15
    gelöschter Nutzer
    09.01.2019

    @Steuerzahler: Hätte der Hund nicht geschissen, hätte er einen Hasen gehabt. Völlig sinnloser Kommentar. Aber ich gebe zu, ich hatte mich verlesen, ich hatte gelesen, er wolle die Abschiebung jetzt, also vor der Verhandlung.

  • 18
    11
    Steuerzahler
    08.01.2019

    @Blackadder: Wieder so eine demagogische Unterstellung! Sie wissen doch ganz genau, wie @franzudo2013 seinen Kommentar gemeint hat! Wäre der Täter bereits vor der Tat aufgrund seiner Vorgeschichte abgeschoben worden, wäre es gar nicht zur Tat gekommen. Folglich stand in diesem Zusammenhang die Frage der Bestrafung nicht. Wieder ein typischer Kommentar von Ihnen! Natürlich bleibt die Frage der Verurteilung offen. Sie kann nur in der HV beantwortet werden. Nirgends anders! Und bis dahin ist diese Frage offen, wie das in einem Staat, der sich Rechtsstaat nennt, üblich ist.

  • 9
    23
    gelöschter Nutzer
    08.01.2019

    @franzudo: Sie wollen nicht, dass der Täter verurteilt wird?

  • 23
    13
    gelöschter Nutzer
    08.01.2019

    Die Frage der Abschiebung bzw. Abschiebehaft wäre vor dem Mord zu beantworten gewesen.

  • 13
    20
    gelöschter Nutzer
    08.01.2019

    @franzudo: "Die Frage nach einer angemessenen Strafe = Verurteilung und die Frage der Abschiebung bleiben offen."

    Das wollen Sie vor der Verhandlung beantwortet haben? Von wem denn?

  • 16
    12
    gelöschter Nutzer
    08.01.2019

    Der Angeklagte muss und word keien Wahrheit verkünden.
    Das Gericht kann nur auf Beweise hin entscheiden. Und die sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft für einen Mord nicht ausreichend. Der Angeklagte wird sich doch nicht selbst belasten und erklären, dass er heimlich das Messer zückte und voller Tötungsabsicht heimtückisch das Opfer von hinten (dann arglos) niederstach.
    Also bleibt Messerangriff in einer akuten Auseinandersetzung dessen Ursache nicht beweissicher aufgeklärt wird. Denn der Streitauslöser (laut frühern Berichten: Bitte um Feuer oder doch EC Karte, wäre für die Frage Totschlag oder Mord entscheidend. Da ist das Gericht am Ende auch nocht besser dran.
    Vielleicht kann schulderhöhend gewertet werden, dass ein Messer überhaupt mitgeführt wurde. Denn zum Kartoffeln schälen sollte es wohl nie dienen.
    Ich denke am Ende werden wir hier noch ausführlich über das Strafmaß diskutieren ohne das an die eigentlichen Ursachen für dieses Verbrechen gedacht wird.

  • 8
    14
    Pixelghost
    08.01.2019

    @Sepiadiver, welche Fragen sollen das denn sein?

  • 40
    0
    Haecker
    08.01.2019

    Welche Wahrheit soll der Angeklagte - Alaa S. - noch verkünden oder verschweigen? Die Ermittlungen haben ergeben, dass er zugestochen hat, mehrmals und mit unmittelbar tödlichem Ausgang. Danach sind die Verletzungen auch nicht versehentlich erfolgt, etwa im Rahmen eines Handgemenges. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es Totschlag war oder doch Mord. Darunter wird es nun nicht mehr gehen.

  • 22
    15
    gelöschter Nutzer
    08.01.2019

    Die Frage nach einer angemessenen Strafe = Verurteilung und die Frage der Abschiebung bleiben offen.
    Die angemesse Strafe wird es wahrscheinlich nie geben, wenn ein Mord zum Totschlag erklärt wird.

  • 26
    11
    gelöschter Nutzer
    08.01.2019

    Da fallen genügend Fragen ein!

    Jedoch wird die keiner (weder Gericht, noch Staatsanwalt und erst recht nicht die FP) beantworten. Der Angklagte muss keine Wahrheit sagen und das Opfer ist tot.
    Die FP gibt ja nur kommentarlos die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wieder.

  • 17
    17
    gelöschter Nutzer
    08.01.2019

    Danke FR, für die sehr ausführliche Schilderung des Tatherganges. Ich wüsste nicht, welche Fragen hier noch offen blieben.