Chemnitz
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Verstörende Bilder am Rande einer Kundgebung auf der Brückenstraße bleiben möglicherweise ohne Folgen. Anderswo in Deutschland wird derlei Symbolik nicht toleriert.
Das Mitführen eines Galgens im Rahmen der Bauernproteste am Montag dieser Woche in Chemnitz bleibt offenbar ohne Konsequenzen. Die Justiz halte derlei Symbole auf Kundgebungen laut Polizei nicht ohne Weiteres für strafbar, heißt es zur Begründung. Unter dieser Maßgabe habe ein Anhänger, auf den ein Galgen mit einer Ampel zu sehen war, im...
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