Chemnitz
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Die Beherbungssteuer abführen müssen Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte und Campingplätze. Ausnahmen gelten für Minderjährige, Auszubildende und Studenten, die zu Lehrzwecken in Chemnitz übernachten.
Nun ist sie beschlossen: Ab Januar 2024 wird für Übernachtungsgäste in Chemnitz eine Bettensteuer fällig. Das heißt: Jeder Gast, der in einem Hotel, einer Pension, einem Gasthof, in einer Ferienwohnung oder auf einem Campingplatz nächtigt, muss zusätzlich zu den Übernachtungskosten weitere fünf Prozent von diesen abführen. Damit will die...
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