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Bettensteuer in Chemnitz fixiert: Gäste führen ab 2024 fünf Prozent der Übernachtungskosten zusätzlich an den kommunalen Fiskus ab

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Die Beherbungssteuer abführen müssen Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte und Campingplätze. Ausnahmen gelten für Minderjährige, Auszubildende und Studenten, die zu Lehrzwecken in Chemnitz übernachten.


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