Chemnitz
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Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 Zentimeter (auf Stammhöhe von bis zu einem Meter gemessen) sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume dürfen auf bebauten Grundstücken nicht mehr ungenehmigt gefällt werden. Das gilt bereits seit 2021 in ganz Sachsen. Burgstädt hatte voriges...
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