Chemnitz
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Eine 41-Jährige ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Am ersten Verhandlungstag sagt sie, es sei aus Versehen passiert. Der Busfahrer hätte das Opfer um ein Haar überrollt.
In der Anklageschrift ist die Tat schnell beschrieben: Es habe einen Streit zwischen zwei Frauen an der Bushaltestelle gegeben. Die Beschuldigte entfernte sich, habe sich aber, als sie den einfahrenden Bus sah, umgedreht, sei zum Opfer gerannt und habe es vor den Bus gestoßen. „Nee, das stimmt nicht“, ruft die Angeklagte dazwischen.
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