Chemnitz
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Vor vier Jahren ließ ein Mann ein Messer im Neefepark mitgehen. Weil es sich um eine potenzielle Waffe handelte, fiel die Strafe höher aus. Sein Verteidiger legte Widerspruch ein. Mit Erfolg?
Hätte er im April 2022 nur die Whiskeyflasche gestohlen und das Messer liegenlassen, dann wäre seine Strafe geringer ausgefallen. Obwohl er das Diebesgut nur in seine Tüte legte, wurde der 26-Jährige vier Jahre später vom Amtsgericht wegen Diebstahls mit Waffen verurteilt – nach Paragraf 244 StGB.
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