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Mit Tempo 100 durch die Stadt - illegales Autorennen in Chemnitz
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Wer rasen will, der soll zum Nürburgring fahren und dort die Filmchen von Touristenfahrten bereichern. Alle anderen Rasereien im öffentlichen Raum sollten ab 10 kmh drüber mit mindestens 1000€ und 100€ mehr für jedes weiere kmh, bestraft werden. Nur diese Sprache verstehen die Möchtegernrennfahrer.
Suppe...: Natürlich haben sie recht aber der neue Bußgeldkatalog wird gerade die Raser nicht davon abhalten weiter rennen zu fahren. Die es trifft sind die Gelegenheitsfahrer die mal in die Falle geraten.
@Peggy, der Rentner vor der Schule bezahlt mal eben 30 oder auch 60 Euro und merkt sich das fürs nächste mal. So soll es sein!
Doch wenn wegen viel zu popeliger Strafen es normal ist, 10 oder 20km/h zu schnell zu fahren sind härtere Strafen eben keine "Unverhältnismäßigkeit" wie von Scheuer und ein paar superschlauen Anwälten behauptet, denn irgendwo ist die Grenze zum Rasen dann fließend.
In der Schweiz ist auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung (ich glaube ab 21) eine Straftat und kann mit Gefängnis und dem Einziehen des Fahrzeugs bestraft werden. Dort haben das die Bürger im Volksentscheid beschlossen. Ich denke, so was hätte auch in D gute Chancen, denn die Raser sind letztlich doch eine Minderheit. Nur leider mit Lobby, auch bei den Politikern wie Scheuer! Wie bescheuert...
@Pixelghost
DANKE für die Info! Ja, bisher hatte ich noch nicht "die Gelegenheit " ;) mich damit so intensiv befassen zu müssen. Hab es auch nicht vor, da bräuchte ich erstmal ein geeignetes Fahrzeug. Mit Familienschleuder macht sowas doch gar keinen Spaß ;)
@Suppenfrosch, bei 315 d ist man im Strafrecht und soweit ich das Rechtssystem verstanden habe, bleibt man dort.
Den Rest (Punkte z.bsp, FS Entzug) nennt man Nebenstrafen, die ebenfalls der Richter in seinem Urteil benennt.
Zum 315 d gehört die überhöhte Geschwindigkeit dazu. Ist objektiver Tatbestand. So versteh ich das.
Und bei „Zusammentreffen“ von Straftat und Owi wird die Strafrechtsnorm angewendet.
So hab ich das beim Lesen der entspr. §§ verstanden.
Aber Sie sollten es nicht dazu kommen lassen, dass Ihnen ein Anwalt das richtig erklären muss.
@Peggy01
Die armen Renter, wohin soll ich spenden?! *Ironie Ende*
Wer vor einer Schule zu schnell fährt, bei eindeutiger Beschilderung und inzwischen auch meist dem Hinweis auf eine Schule, der hat's einfach verdient erwischt zu werden. Über manch andere Blitzerstandorte kann man sicher streiten, aber Schulen o.ä. sind meines Erachtens nach vollkommen legitime Standorte für Kontrollen.
@701726
unschuldige Tote sind im Straßenverkehr Alltag. Wer die durch z.B. Maßnahmen eines "Vision Zero Programms" verhindern will, wird mindestens eines Krieges gegen das Auto bezichtigt.
Ich glaube gerade die die solche Autorennen fahren richten sich am wenigsten um irgendwelche Bußgeldkataloge. Die es wieder am meisten trifft sind die Rentner die einmal zu schnell an einer Schule vorbei gefahren sind.
@Pixelghost das stimmt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung würde aber über den Bußgeldkatalog laufen :)
@Suppenfrosch, Verdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennens ist eine Straftat nach 315 d und hat nichts mit dem Bußgeldkatalog zu tun.
Wie gut und passend, dass unser lieber Herr Scheuer den neuen Bußgeldkatalog noch nicht wieder nach unten hin abgemildert hat.
Fahrerlaubnis abnehmen und Finanziell bestrafen, sonst haben wir bald Zustände wie in den alten Bundesländern und Berlin mit unschuldigen Toten.