Chemnitz
Mehrfach soll der Mann mit seiner Stieftochter Verkehr gehabt haben. Er meint, es war einvernehmlich. Warum das die Richter anders sahen, obwohl die Regel „Nein heißt Nein“ in diesem Fall keine Rolle spielte.
Am Wochenende, wenn ihre Mutter Frühschicht hatte, sei ihr Stiefvater zu ihr ins Kinderzimmer gekommen. Er habe sich auf die Bettkante gesetzt oder sich vor dem Bett hingehockt. Zuerst habe er sie nur angefasst, aber irgendwann kurz vor ihrem 18. Geburtstag sei es dann passiert. Als die junge Frau die Taten am Montag vor dem Amtsgericht Chemnitz...
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