Chemnitz
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Für unumgängliche Besuche in den Chemnitzer Finanzämtern gilt ab sofort die 3G-Regel. Den Angaben zufolge haben Bürger beim Betreten der Behörden ein digitales Impfzertifikat oder den Impfausweis, einen digitalen oder analogen Genesenennachweis (wobei die zugrunde liegende Testung mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen...
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