Chemnitz
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Eine 37-Jährige soll einer Mitgefangenen heißes Wasser über den Rücken geschüttet haben. Allerdings will das zunächst niemand bemerkt haben. Die Verletzungen waren sichtbar stark.
Falls er die Angeklagte verurteilt hätte, wäre er beim Strafmaß deutlich höher als die Staatsanwaltsanwaltschaft gegangen, betonte Richter Christian Goltz zum Abschluss der Verhandlung am Amtsgericht. Wenn eine Gefangene mit diesen Vorstrafen jemanden in einer Justizvollzugsanstalt mit heißem Wasser verbrennt, so wären das mindestens zwei...
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