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Rechtsanwältin gibt Tipps zur Vorsorge
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Was kann und sollte man tun, solange man gesund ist, um Vorsorge für den Fall zu treffen, dass man wegen einer Krankheit oder eines Unfalls plötzlich seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Diese Frage beantwortet am Mittwoch, 8. Februar, um 14.30 Uhr eine Rechtsanwältin in einem Vortrag in der Pro-Seniore-Residenz, Salzstraße 40. Sie erläutert auch die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie die Bedeutung einer gesetzlichen Vertretung. (fp)
Für die Teilnahme wird um Anmeldung bis zum 6. Februar unter der Telefonnummer 0371 338509 gebeten.