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Reifenstecher von Chemnitz verurteilt

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Der Angeklagte hatte gestanden, mehr als 300 Autos beschädigt zu haben. Sein Motiv: Wut auf Falschparker.


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1616 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 2
    1
    Interessierte
    08.07.2020

    Schön , dass die den nun endlich haben ...

  • 2
    1
    mops0106
    07.07.2020

    Danke @harzruessler für die ausführliche Info. Da sieht man mal wieder: Recht im juristischen und nicht juristischen Sinne sind nicht identisch.

  • 3
    0
    gelöschter Nutzer
    07.07.2020

    @MüllerF und @ Mops

    Ich kann Euch rein von der menschlichen Seite her schon verstehen.
    Aber mal rein logisch, das Gericht kann ja nicht warten, ob und bis wann die ganzen Geschädigten klagen. Grundsätzlich sind Straf und Zivilrecht getrennt. Strafzahlungen sind in der Regel ab sofort ( sage mal zum nächsten 1.) entweder komplett oder in den vom Gericht festgelegten Raten zu zahlen.
    Auch wenn ich auf die Trennung hingewiesen habe, darf man nicht vergessen , dass das Urteil aus dem Strafverfahren, im Zivilverfahren behilflich sein wird.


    Bei Ausschluss der Reifen hast recht @MüllerF , es sei denn man hätte noch zusätzliche Schäden wie Felge beschädigt, oder Lackkratzer, welche dabei entstanden. Hängst wohl damit zusammen, dass Reifen eindeutig dem Verschleiß unterliegen und man hier die Möglichkeit hätte diese dann selbst zu zerstechen , um an neue Reifen zu kommen.

    Die Möglichkeit einer Musterfeststellungs - bzw. Sammelklage müsste man prüfen. Bisher kenne ich das nur mit VW, weiß nicht wie das gegen Privatpersonen ist. Auf jeden Fall könnten sich aber mehrer Geschädigt an einen und den selben Anwalt wenden.

    Der Anwalt hat es im groben beschrieben, kann ja auch nicht auf jede Situation eingehen, dann würde er wohl auch schon in die individuelle Beratung gehen.
    Fange aber mal anders an.
    Wie bereits gesagt, scheint hier erst einmal Geld ( sogar nicht wenig) vorhanden zu sein.
    Also bei jeder erfolgreichen Klage eines Geschädigten , hat dieser dann auch dessen anderweitige Kosten zu tragen. Vorsicht bei einem gerichtlichen Vergleich, denn da trägt in der Regel jeder seine eigenen Kosten. Es kann sogar sein, dass in solch einem Fall die Rechtschutzversicherung ihre Zahlungen zurück verlangt, also Augen auf beim Kleingedruckten.

    Die Verjährung macht immer Sinn, sobald man einen Titel hat und 30 Jahre in dem Fall noch mehr , denn :

    Schulden aus Straftaten schützt auch eine Insolvenz nicht , diese müssen immer gezahlt werden, womit der Anwalt natürlich recht hat , dass es durchaus ein Weile dauern könnte sollte diese Insolvenz beantragen u. diese dann in Miniraten begleicht.

    Menschen, welche sich bedauerlicherweise keine Rechtsschutzversicherung leisten können, haben dann noch die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ( Einkommen). Danach wird ob diese z.B. in Raten zurück gezahlt werden muss oder eben nicht. Sollten sich die Verhältnisse ändern , kann diese aber bis zu 4 Jahre zurück verlangt werden, weswegen ich es auch hier sehr wichtig finde, dass die Kosten des Geschädigten der Täter zu tragen hat ( Urteil)

  • 8
    1
    MuellerF
    07.07.2020

    @harzrüssler: Verjährungsfrist schön und gut. Aber wie man dem Link von "mops" entnehmen kann, macht es fast nur bei höheren Streitwerten Sinn, diese auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

    Die Vollkasko deckt i.d.R. Vandalismusschäden ab- aber auch dann, wenn ein Verursacher ermittelt wurde?

    Hinzu kommt, dass auch bei Vollkasko Reifenschäden meist ausgeschlossen sind. Und: für jeden übernommenen Schaden steigen die Versicherungsklasse & die Beiträge.

    Aber mal abseits dieses konkreten Szenarios wäre es doch generell gerechter, wenn der Verursacher eines Schadens erst mal die Geschädigten entschädigt?
    Zumindest nach meinem Verständnis von Gerechtigkeit.

  • 4
    0
    mops0106
    07.07.2020

    Eine Teilkasko deckt Vandalismus nicht ab und dass alle Geschädigten eine Vollkasko haben, glaube ich nicht.
    Und wer keine Rechtsschutzversicherung hat, wird das Risiko wahrscheinlich nicht eingehen? Ich empfinde wie MuellerF, dass den Geschädigten hier nicht geholfen wurde. Eventuell könnte ja eine Kanzlei eine Sammelklage führen?

  • 6
    2
    gelöschter Nutzer
    07.07.2020

    @lax123
    Sebsjustiz soll "belohnt" werden?

    Da hat @mj1909 schon auf die richtigen Maßnahmen hingewiesen auch wir im Strafmaß eine differenzierte Meinung dazu haben.
    2 Jahre mit Bewährung sind kein Pappenstiel mehr, da man während der Bewährungszeit, immer mit einem Bein in der JVA steht, so dass selbst kleine Straftaten Dich diese dann absitzen lassen.

  • 2
    1
    gelöschter Nutzer
    07.07.2020

    @MüllerF

    Würde ich nicht sagen. Denn sobal die Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind, gilt hier eine 30 jährige Verjährungsfrist.

    Sollte wie hier bereits vermutet was an Kapital da sein, wovon bei der Strafhöhe tatsächlich auszugehen ist, kommen die schon an ihr Geld. Denke nicht, dass der es darauf anlegen würde, dass man Haus und Hof pfändet, soweit vorhanden.

    Wenn in der Kasko der Geschädigten Vandalismus mit drin ist, wird sich sogar sehr wahrscheinlich die Versicherung um die Regressverpflichtung des Täters kümmern.

  • 14
    2
    MuellerF
    07.07.2020

    @die Beantworter meiner Frage: Danke für Ihre Antworten!
    Dann steht hier evtl. die Höhe der Strafzahlung den zivilrechtlichen Ansprüchen im Wege? Ich kenne ja den Kontostand des Täters nicht, aber Ersparnisse sind schnell aufgebraucht bei diesem Betrag.

    Diese Trennung zivil-& strafrechtlicher Ansprüche & Strafen erscheint hier sehr ungerecht- die eigentlich Geschädigten gehen leer aus, bzw. müssen noch Geld investieren, um (vielleicht !)zu ihrem Recht zu kommen, 2 unbeteiligte gemeinnützige Einrichtungen erhalten zusammen 10.000 Euro, ohne vom Täter geschädigt worden zu sein. Reformbedürftig!

  • 2
    29
    lax123
    07.07.2020

    Ich halte das Motiv für nachvollziehbar. Falschparker nerven, weil die Strafen zu niedrig sind riskieren es fast alle. Und keiner tut was dagegen.
    Von daher halte ich das Urteil für zu hart. Die Falschparker sollen den Schaden wenigstens zum Teil selbst zahlen!

  • 15
    0
    mops0106
    07.07.2020

    @MuellerF:

    Den Schadenersatz können die Opfer nur auf zivilrechtlichem Weg einfordern, was Geld kostet und einen ungewissen Ausgang hat.
    Dazu die Argumentation eines Rechtsanwalts unter: https://www.sn-online.de/Schaumburg/Rodenberg/Lauenau/Anwalt-klaert-auf-Die-Rechte-der-Reifenstecher-Opfer

  • 20
    1
    macxs
    07.07.2020

    @MuellerF Weil das ein Strafprozess ist und kein Zivilprozess um Schadenersatz. Die 10.000 € sind eine *Strafe*.
    Wenn die Geschädigten ihn jetzt zivil verklagen, muss er dafür auch noch Schadenersatz leisten.

  • 21
    0
    gelöschter Nutzer
    07.07.2020

    @MüllerF

    Bei den 10000 € handelt es sich um eine reine Strafzahlung.

    Die Ansprüche der Geschädigten wird jeder einzelne zivilrechtlich durchsetzen müssen, bzw. Kann man sich auch außergerichtlich einigen.

  • 21
    10
    MuellerF
    07.07.2020

    Geldstrafe an sich okay, aber warum werden nicht die Opfer der Taten entschädigt?
    Neue Reifen kosten ja auch Geld..hatten die alle Vollkasko?

  • 9
    3
    CPärchen
    07.07.2020

    Ich bin froh, dass er nicht im Knast landete, denn wie soll er dort Geld ranbekommen, um die Geschädigten finanziell zu entschädigen.
    Bei 10.000€ an zwei Organisationen scheint ja Geld da zu sein.

  • 10
    9
    gelöschter Nutzer
    07.07.2020

    Da man sich bei Urteilen an den Umfragen beteiligen kann würde ich die Frage, ob man das Urteil für falsch halte in 2 Kategorien aufteilen:
    Ja falsch ist zu niedrig oder zu hoch.
    Hier ist das Warum, weshalb man es falsch findet sehr wichtig.

    In diesem Fall finde ich das Urteil angemessen.

  • 24
    12
    MJ1909
    07.07.2020

    Mehr als 300 Autos beschädigt. Mehr als 300x fremdes Eigentum beschädigt. Mehr als 300x „Selbstjustiz“ begangen. Und was bekommt man dafür in Deutschland? Lächerliche 2 Jahre auf Bewährung. Lächerlich. Wenn er sich über die Falschparker so dermaßen aufgeregt hat, wie er ausgesagt hat, hätte er die Falschparker ordentlich dokumentieren können (Datum, Uhrzeit, Ort, Kennzeichen, Automarke/-typ) und dies dem Chemnitzer Ordnungsamt weiterleiten können. Die wären sicherlich dankbar gewesen für solche Bürgerhinweise und wären diesen auch nachgegangen, sofern diese Falschparker auf „vollziehbaren“ Grund und Boden geparkt haben. Aber so hat der Angeklagte das Heft des Handelns selbst in die Hand genommen und ist in die Rolle des Staates geschlüpft, was in meinen Augen eine Amtsanmaßung ist. Aber gut, wenn es dafür nur 2 Jahre auf Bewährung gibt, werden wohl bald einige Andere das Heft des Handelns in die eigene Hand nehmen...aber dann soll sich der Staat nicht darüber aufregen!