Chemnitz
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Eine fünfjährige Hündin fügte zwei Männern schwere Verletzungen zu. Der Halter saß jetzt vor Gericht. Den Hund darf er behalten. In anderen Bundesländern braucht man für diese Rasse einen „Hundeführerschein“.
Über ein Jahr ist der Biss des Rottweilers schon her. Er habe immer noch Schmerzen, bei langen Autofahrten schlafe ihm das Bein ein. „Aber der Hund kann nichts dafür. Das ist eine Erziehungsfrage“, betonte der 70-jährige Rentner am Montag vor dem Chemnitzer Amtsgericht.
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