Chemnitz
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Im Zusammenhang mit der Übermittlung persönlicher Daten an Organisationen, Parteien oder Religionsgemeinschaften durch die Meldebehörde verweist die Stadtverwaltung auf die derzeit geltenden Regelungen. Laut Bundesmeldegesetz darf die Behörde Angaben wie Familienname, Vornamen und aktuelle Anschriften unter anderem Wählergruppen, Medien oder...
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