Glauchau
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In Zusammenhang mit dem Beschluss des Stadtrates hat die Kreisverwaltung zwei Beschwerden erhalten. Von wem sie stammen und auf was sie sich stützen.
Der Beschluss des Stadtrates zum Abriss des wohl ältesten Hauses in Waldenburg wird von der Kommunalaufsicht des Landkreises Zwickau überprüft. In der Behörde gingen zwei Beschwerden in Zusammenhang mit dem am Dienstagabend gefassten Beschluss ein. Darüber informiert Landkreis-Sprecherin Tina Grotz auf Anfrage der „Freien Presse“.
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