Hohenstein-Ernstthal
Ein Glauchauer sollte wegen Verwendung eines verbotenen SA-Spruchs 2000 Euro zahlen. Er legte Einspruch ein – was sich als gute Idee erwies.
Das sei doch „ein Allerweltsspruch“ – so hatte der AfD-Politiker Björn Höcke argumentiert, nachdem er wegen Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ bei einer Wahlveranstaltung angeklagt worden war. 2024 kam es zum Prozess. Im selben Jahr setzte jemand im sozialen Netzwerk X, vormals Twitter, einen Post mit eben dieser Parole...
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