Hohenstein-Ernstthal
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Genau wie andere Kommunen hat auch der Oberlungwitz Stadtrat einen Beschluss zur Ergänzung der sächsischen Beflaggungsvorschrift gefasst. Doch ein Thema bleibt vorerst trotzdem ungeklärt.
Vor Rathäusern wehen zu Anlässen wie Wahlen oder am Tag der Arbeit am 1. Mai Fahnen. Das ist in der Sächsischen Verwaltungsvorschrift Beflaggung geregelt, inklusive der exakten Zeiten, wann Fahnen gehisst oder eingeholt werden sollten. Der Oberlungwitzer Stadtrat hat nun zusätzlich dazu beschlossen, dass die Verwaltung auch zu anderen...
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