Hohenstein-Ernstthal
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Informationen zu den Regeln für Leistungserstattung
Dienstleister, die Pflegebedürftigen künftig abrechnungsfähige Unterstützung im Alltag bieten wollen, müssen jetzt tätig werden. Die bisherige Anerkennung der Dienstleister und damit verbundene Leistungserstattungen gelten nur noch bis 31. Dezember. Welche Schritte zur Neuanerkennung notwendig sind, darüber informiert die IHK...
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