Werdau
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Wer eine Einrichtung besuchen will, für die 2G oder 3G gilt, muss einen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Ausweis bei sich führen. Darauf hat das Landratsamt hingewiesen und verweist auf einen entsprechenden Passus in der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Nur so könnten Inhaber oder Betreiber überprüfen, ob das...
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