Werdau
Freie Presse auf Google News folgen
Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren gegen einen Totalabriss für unzulässig erklärt. Dem Widerspruch der Initiatoren will das Rathaus nicht stattgeben. Die Rechtsaufsichtsbehörde soll entscheiden.
Der Widerspruch gegen die Nichtzulassung eines Bürgerbegehrens gegen den Abriss des Bahnhofes Werdau soll der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt werden. Diese Beschlussvorlage steht auf der Tagesordnung, der am Donnerstag stattfindenden öffentlichen Stadtratssitzung, die 17 Uhr im Rathaus beginnt.
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





