Werdau
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Mit deutlicher Mehrheit hat das Gremium am Donnerstag das Anliegen von rund 1000 Bürgerinnen und Bürger gestoppt. Damit könnte ein weiterer Gang vors Verwaltungsgericht anstehen.
Das Bürgerbegehren zum Erhalt eines Teils des Werdauer Bahnhofs ist nicht zulässig. Das hat der Stadtrat während seiner Sitzung am Donnerstag entschieden. Der großen Mehrheit standen nur zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung gegenüber.
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