Zwickau
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Das Arbeitsgericht Zwickau hat sich festgelegt: Die Wahl der Arbeitnehmervertreter gilt nicht. Die Wahlvorstände sollen einen Fehler gemacht haben. Wie geht es jetzt weiter?
Das Arbeitsgericht Zwickau hat am Montag die Wahl zum Betriebsrat für das Volkswagenwerk in Zwickau-Mosel für unwirksam erklärt. Wird das Urteil rechtskräftig, muss die Ende 2021 erfolgte Wahl wiederholt werden. Geklagt hatten sechs Bewerber, die dem Bündnis freie Betriebsräte angehörten. Sie hatten ihrerseits nicht die...
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